Berufsschule Wegzeiten = Arbeiteszeiten?

2 Antworten

https://www.dortmund.ihk24.de/blob/doihk24/bildung/downloads/ausbildungsberatung/314918/4040958dfca6eb357ee85a25257ce6ac/EMAPPE_Anrechnung_Berufsschulzeit-data.pdf

Eine Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebsübliche/tarifliche Ausbildungszeit erfolgt immer dann, wenn Berufsschulzeit und betriebsübliche (tarifliche) Ausbildungszeit deckungsgleichsind.

Das heißt konkret:

Könnte während der Unterrichtszeit in der Berufsschule betriebliche Ausbildung stattfinden, geht die Berufsschule vor, eine Anrechung muss erfolgen.

Heißt für Dich - Dein Ausbildungsbetrieb muß die Schulstunden vor Beginn Deiner normalen Arbeitszeit nicht anerkennen.

Dass Du dauerhaft Samstags arbeiten musst dürfte so nicht zulässig sein.

Die Wegezeit ( mittags ) nach Beendigung der Berufsschule gilt als Arbeitszeit.

https://www.azubiyo.de/ausbildung/arbeitszeit/

Für Volljährige ist der Samstag ein ganz normaler Werktag. Sonn- und Feiertage sind aber genauso geschützt, wie bei minderjährigen Azubis. Die Ausnahmeregelung legt fest, dass bei Arbeit an einem Sonntag Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen besteht. Muss an einem Feiertag gearbeitet werden, dann muss der Azubi innerhalb von 8 Wochen einen anderen Tag frei bekommen. ( Nur stellt sich die Frage ob Du als volljährige Auszubildende im Einzelhandel ! überhaupt Sonntags arbeiten musst. ?  Zudem noch ohne Anwesenheit eines Ausbildungsberechtigten. )

Für volljährige Azubis gilt: Die Zeit in der Schule wird ganz genau, von Unterrichtsanfang bis -ende auf die Arbeitszeit angerechnet – aber nur dann, wenn die Unterrichtszeit auch den Arbeitszeiten im Betrieb entspricht. Findet der Unterricht zu anderen Zeiten statt, müssen die Zeiten nicht angerechnet werden.

Hey, danke, das mit dem Wegzeiten hat mir echt geholfen :)

Den Artikel von Azubiyo hab ich beim googlen auch gefunden, aber auch andere Artikel die wieder was anderes sagen, echt verwirrend.... die Samstagsfrage steht daher immernoch im Raum ^.^ 

Dass ich Sonntags arbeiten muss ohne anwesenheit der Ausbilderin glaub ich nicht... wäre an sich nicht schlimm wenn der Betrieb nimmt und gibt, aber ist halt nur einseitig, daher würd ich gern im Fall der Fälle wissen was ich einfordern kann, um mal nicht immer für alles da zu sein wenn es mir zu blöd wird und die sich zu viel rausnehmen :P

Samstag arbeiten bedeutet meistens auch man erhält mehr Urlaub. Ob Du als AZUBI Samstag arbeiten must, weis ich nicht. Gilt auch für Erwachsene Auszubildende die berufsschulberechtigt sind: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
§ 9 Berufsschule

Sarmstag ist im EInzelhandel ganz normaler Arbeitstag, man hat halt statt Sa und So eben So und irgendein anderer Tag frei.... dass ich Sa arbeiten muss ist rechtens und auch total ok, geht mir eher drum, ob ich jeden Samstag arbeiten muss oder auch recht hab mal 2 Tage am Stück, sprich Sa und So, frei zu haben :)  Mehr Urlaub bekomm ich aber nicht deshalb, Handel eben, da ist Samstag normal.