Berufsschule vor Ausbildungsbeginn muss ich?
Hey wurde heute eingeschult und soll schon am 31.08.16 zur berufsschule (meint der lehrer) meine vergütung und mein vertrage wirken aber erst ab dem 01.09.16. ich bin vom 30-31 aber nicht zuhause ? es besteht somit doch keine pflicht für mich oder ??? ich geh ja nicht umsonst malochen ?
7 Antworten
Wenn Du die Lehrer gleich gegen Dich aufbringen möchtest, kannst Du fernbleiben. Aber beachte bitte, Du mußt wohl einige Jahre mit ihnen und ihren Bewertungen zurechtkommen. Und möglicherweise immer unter Beobachtung zu stehen, weil vielleicht einem Lehrer anschließend Deine Nase nicht so sympatisch ist, würde ich mir gut überlegen.
Und sei Dir ganz sicher, es kommt im Ausbildungsbetrieb nicht gut an, wenn dort die Meldung ankommt, dass Du gleich am 1. Schultag trotz Aufforderung geschwänzt hast.
das stimmt. naja war vorher schon bei einer firma die mich ausgenutzt hatte.. kann sein dass ich deswegen so engstirnig damit umgehe. naja ich werde hingehen danke.
Kaum in der Ausbildung und schon solche Ansprüche. Würde mich nicht wundern, wenn sie Dich noch in der Probezeit rauswerfen.
Habe in meiner Arbeitszeit sehr viele unbezahlte Überstunden gemacht, nur um meinen Arbeitsplatz zu behalten. Du wirst Dich noch umschauen, was noch von Dir gefordert wird.
Berufsschule ist nicht Arbeit.
das kann ihre ansicht sein aber nicht meine.
Mit der Einstellung hast Du in der Arbeitswelt verloren. Mach am besten Platz für willigere.
schon gut christl10 wusste nicht, dass sie sich gleich so angegriffen fühlen :) willig bin ich aber, wenn sie oben lesen würden, bin ich nicht zuhause. naja muss mal schauen wie ich das deixel.
Doch, wenn am 31.08.2016 Schulbeginn ist, hast du dort zu sein. Der 01.09. ist nur dein erster Arbeitstag im Betrieb und hat so an sich nichts mit der Schule zu tun.
aber ich bekommen den 31. nicht vergütet warum sollte ich dann gehen ? und ich wurde nicht benachrichtigt und kann dort nicht anwesend sein.. darum gehts mir :/
Dir wird auch nicht die Schulzeit vergütet, sondern deine Arbeitszeit... Dann hast du einen Fehltag. Das geht auf deine Kappe, wenn du das nicht raffst, sorry.
naja uns wird immer gesagt schulzeit ist arbeitszeit .... mal schauen. ich kann dafür ja nicht belangt werden, da ich offiziel meine ausbildung ja nicht mal begonnen habe.
XD Der Ausbildungsbeginn und Schulbeginn sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und in der Ausbildung gibt´s keine Mutti, die dich immer benachrichtigt, wenn irgendwas ansteht.. Gewöhn' dich schon mal dran dir alle Informationen selbst zu beschaffen, denn so ist das in der Arbeitswelt.
Außerdem: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Wenn du unentschuldigt der Schule fern bleibst, gibt das Konsequenzen. Außerdem musst du nicht nur in der Schule bescheid geben, sondern auch im Betrieb, wenn du nicht zur Schule gehst, das ist ein MUSS.
lehrzeit ist keine arbeitszeit sonder lehr-zeit?
dafür gibt es keine entlohnung sonder mache musten selbst zahlen?
shae ich bin 19 und hab schon eine ausbildung hinter mir :D ich weiß wie es abläuft aber danke.
Mache brauchen ewig, andere werden nie erwachsen. Ich sehe schon schwarz bevor die Ausbildung erst richtig begonnen hat.
Mit dieser Einstellung wirst Du es nicht sehr weit bringen...Keiner sollte umsonst arbeiten gehen, da gebe ich Dir völlig recht. Aber Du beginnst gerade mal eine Ausbildung und scheinbar fängt die Schule bereits einen Tag vor Deinem im Ausbildungsvertrag stehenden Ausbildungsbeginn an. Ist das wirklich ein so großes Problem für Dich? Bleib fern und ziehe die Konsequenzen daraus...Du kannst Deinem Arbeitgeber ja auch sagen, dass Du diesen einen Tag bitte extra vergütet haben möchtest. Kommt bestimmt super an. Wenn Du nicht hingehen kannst, dann musst Du Dich bei Schule und Arbeitgeber entschuldigen.
Anscheinend ja nicht, sonst hättest Du dir deine Frage selbst beantworten können..
wenn du schon eine ausbildung hast wirst in der regel sofort in die 2 klasse kommen?
auch deine schulpflicht ist erfüllt? allerdings gibt es ein schulordung die strenger sein kann da eine pflicht mehr vorhanden ist? und alles nur freiwillig ist?
ja hab da auch schon mit dem lehrer geredetrobi187. und nein shae69 die frage kann ich mir damit nicht beantworten, da meine ausbildung am 01.08 anfing, sonst hätte ich nicht gefragt.
ja es geht nicht ums wollen, es geht hier eher darum, dass ich nicht da bin. aber ich werde dort hingehen :).
Sehr gute und perfekte Antwort. wer dir einen Daumen runter gegeben hat war zu 100% der Fragesteller da ihm die Antwort nicht passt
Doch du musst gehen
Man könnte stundenlang diskutieren ob du zur Schule musst oder nicht.
Fakt ist: wenn du nicht hin gehst hast du einen unentschuldigten Fehltag der dann auf deinem Zeugnis auftaucht und Ärger machen kann.
Und zum anderen hast du ja eine gewisse Probezeit. In der Zeit kannst du ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Und gleich den ersten Schultag blau zu machen wäre schon ein Grund das es sich dein Ausbildender noch einmal anders überlegen könnte.
die schulpficht ist das eine und der lehrvertrag das andere?
auch die kammern haben noch ein wörtschen mit zu reden?
so ist das halt wenn man aus der elematrschule kommt?
würde hingehen weil meist am ersten tag die wichtiste dinge besprochen werden? auch den sitzplatz kann man meist noch raussuchen?
gehst du gerne umsonst arbeiten ?