Berufskraftfahrer ohne Ausbildung, wer zahlt den Führerschein?

7 Antworten

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An die Berufskraftfahrereintragung / Schlüsselzahl 95 kommt Dein Vater schon mal schneller und einfacher als Du: er hat seinen (kleinen) LKW-Führerschein ja schon deutlich vor dem Stichtag 10. September 2009 erworben, d.H. er muss nicht die komplette Grundqualifikation absolvieren sondern nur die fünf Module der Weiterbildung nach BKrFQG.

Die eingetragene 95 im Führerschein braucht er so oder so, wenn er gewerblich LKW fahren will, d.H. auch wenn es nur ein 7,5-Tonner sein sollte, der Führerschein allein reicht nicht mehr. Die Weiterbildung wird allerdings vom BAG mit 60% bis 70% bezuschusst, ansonsten kostet ein Modul idR. rund 80 bis 100 EUR.

Ob die Firma ihm den LKW-Führerschein bezahlt kann Dir jedoch nur die Firma selbst beantworten, wenn Du bzw. Dein Vater einfach mal fragt. Ansonsten fördert das Jobcenter die Ausbildung derzeit ganz gerne, allerdings muss man dafür eben erwerbslos sein.

 Die Weiterbildung wird allerdings vom BAG mit 60% bis 70% bezuschusst,

Das BAG fördert nur die Ausbildung zum Berufskraftfahrer...

Auch die Förderungen aus dem De-minimis-Beihilfen können nur von Unternehmen und Haltern oder Eigentümern von schweren Nutzfahrzeugen über 7,5t beantragt werden.

Das BAG fördert nicht den einzelnen Arbeiter oder Auszubildenen oder Arbeitssuchenden...



@RainerB76

Das BAG fördert nicht den einzelnen Arbeiter oder Auszubildenen oder Arbeitssuchenden...

Ah, gut zu wissen, das wurde mir seinerzeit mal anders vermittelt. Danke für die Info!

Ggf die Arge, mal mit denen reden ,ob sie freie Fördermittel haben ?

Denn so 7 - bis 10000 Euro was der CE mitlerweile kostet ist viel Geld.

Oder er sucht sich einen Fahrerjob für C 1 E ,was er bekommt wenn er den alten 3 er umschreiben lässt ist 7,5 t Zugmaschine und mit Hänger 12 t die Regelung mit den Einachshänger bei den alten 3 er entfällt.

ok wenn er ihm umschreiben hätte lassen bis zu seinem 50.Geburtstag hätte er sogar auch noch CE 79 bekommen 7,5 t Zugmaschine und bis max 18,5 t auf 3 Achsen.

Über 50 gibt es für den alten 3 er nur noch C1E.

Ich würde abraten, Trucker ist nicht mehr das wss es war.Heute braucht man nicht nur den Führerschein sondern muss noch Prüfungen für Ladungssicherheit usw. machen. Sind zusätzliche Kosten,geht ins Geld.Ausserdem muss man ab 50 alle paar Jahre zum Arzt, umsich durchchecken zu lassen.Früher hat das Arbeitsamt die Umschulung bezahlt, glaube heute aber nicht mehr.

Ja das weiß ich alles schon. Mache ab 01.08. ja so wie es aussieht eine Ausbildung zum BKF. Das liegt bei uns in der Familie. Mein Opa ist damals schon gefahren. Es geht eben hauptsächlich um die Kosten für den Führerschein und die Grundqualifikation der IHK allgemein. Trotzdem danke für deine Antwort.

Er ist mittlerweile 50 Jahre alt Jetzt würde er gerne den Job eines Berufskraftfahrers ausüben. Er hat den alten grauen Lappen, darf also bisher bis zu 7,5 Tonnen fahren.  

Seit ein paar Jahren muss jeder der 50 ist, alle 5 Jahre einen Gesundheitscheck machen:

http://www.helpster.de/gesundheitspruefung-als-lkw-fahrer-das-sollten-sie-wissen_169971

Meine Frage dazu - wer zahlt ihm den Führerschein der Klasse C/CE? Macht das der Betrieb?

Manchmal machen das Betriebe, manchmal auch die Agentur für Arbeit, wenn man arbeitslos ist und sie es für richtig halten; dürfte aber in beiden Fällen schwierig sein das man es bezahlt bekommt in dem Alter.

Ich habe gerade umgeschult zum Zerspaner und habe auch einige diverse Leiden.

Bin zur Zeit auch bei einer Zeitarbeitsfirma aber in einer fremden Branche eingesetzt.

Ich baue Teile für Fenster und Türenbeschläge zusammen. Total leichte Tätigkeit außer das man nicht langsam sein sollte.

Es gibt viele Produktionsbetriebe mit diversen leichten Tätigkeiten.

Die Berufsbezeichnungen sind z.B. dafür sind Maschinenbediener oder Montierer usw.

Dein Vater sollte mit seiner Zeitarbeitsfirma reden, das man ihn anderweitig einsetzt:

Dazu ist aber vielleicht eine Änderungskündigung nötig, weil er in oben genannten Beispielen in der Regel weniger verdient als ein Zerspaner.

Ich habe das Glück, das der Stundenlohn im eingesetzten Betrieb meinem Tariflohn entspricht.

Erstmal danke für die Antwort.
Ein noch niedrigerer Lohn als er jetzt schon hat ist absolut nicht denkbar. Zudem ist das Modell Zeitarbeit ja immer gefährlich. Einmal keine Arbeit mehr da, schon ist man arbeitslos. Er hat aber eine Familie zu ernähren. Daher möchte er nun etwas machen wo Zukunft drin steckt. Ich würde ihm sogar zutrauen dass er über die 62 Jahre hinaus fahren würde, er ist ein totaler Workaholic und nach mehr als 3 Tagen zu Hause wird er unerträglich. Bei der Firma wo ich evtl meine Ausbildung zum 01.08. anfangen darf würde ihm eine Festanstellung winken, mit ordentlichem Gehalt. Und wenn er eins kann, dann fahren. Dazu eben hat er einen nervlichen Schaden im Bein welches ihn in seiner Standhaftigkeit einschränkt (was aber laut Arzt keine Einschränkung fürs fahren ist) er muss also viel sitzen. Deshalb würde er nun gern fahren.

@5Bugs95

Ich würde ihm sogar zutrauen dass er über die 62 Jahre hinaus fahren würde

Niemand weiß was Morgen, nächsten Monat oder in ein paar Jahren ist.

Ich habe habe das von einem Tag auf den Anderen erlebt, dass sich was dramatisch ändern kann.

Dazu eben hat er einen nervlichen Schaden im Bein welches ihn in seiner Standhaftigkeit einschränkt (was aber laut Arzt keine Einschränkung fürs fahren ist) er muss also viel sitzen. Deshalb würde er nun gern fahren.

Er sollte ein Attest haben, welches ihm bescheinigt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben darf/ soll.

Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung!

Dann kann er sogar kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen, ohne dass er eine Sperre bekommt.

Dann kann er beim Rententräger ein Antrag für eine Umschulung stellen und sollte dort seinen Wunsch äußern und das Attest vorlegen, dass das Fahren nicht eingeschränkt ist.

Ob man ihm eine Umschulung als Berufskraftfahrer bewilligt, das kann keiner hier beantworten; möglicherweise einen anderen Beruf der aber nicht schlechter sein muss.

@5Bugs95

Dazu eben hat er einen nervlichen Schaden im Bein welches ihn in seiner Standhaftigkeit einschränkt

genau hier wird das Problem sein, als BKF ist er auch für die Ladungssicherung zuständig; ob er auch Ladetätigkeiten vollziehen muss? Das mit seinem Bein?

Das kann er, er kann lediglich nicht 8 Stunden am Stück ohne Schmerzen stehen.

Also in der Schweiz ist es so, dass der Betrieb für den man arbeitet die Kosten des LKW-Führerschein übernehmen.. Kann aber je nach Land/Betrieb/Firma anderst sein. Am besten holt sich dein Vater Auskunft in der Firma

Vielen Dank für die Antwort, sie hilft mir auf jeden Fall ein Stück weiter :-)