Berufskraftfahrer Kündigen.?

4 Antworten

Die wichtigste Voraussetzung für alle weiteren Aktionen ist die lückenlose Dokumentation seiner Arbeits- und v.a. seiner Lenkzeiten. Was ist mit der Fahrerkarte? Gibt es nur die eine oder wie trickst der Arbeitgeber bei solchen Lenkzeiten?

Die Bindungsfrist hängt ab von der Ausbildungsdauer, den Kosten um vom Nutzen, die der Arbeitgeber von der Ausbildung hat. 3 Jahre bei einer Ausbildungsdauer von 1-3 Monaten dürfte kaum angemessen sein. Außerdem muss die Regelung transparent sein.

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/fortbildungskosten-im-arbeitsrecht.html

Sonst kann die Frage ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages, des genauen Wortlautes der "Klausel" kaum seriös beantwortet werden. Viele Firmen habe feste Beträge, die beim "vorzeitigen" Verlassen der Firma gezahlt werden müssen. Ein LKW-Führerschein (?) ist ja auch nicht ganz billig.....

In der Gewerkschaft ist er natürlich nicht?! Sonst gäbe es kostenlose Rechtsberatung bei Ver.di... http://psl.verdi.de/

Wegen Lenkzeiten berät auch die BAG

https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Lenk-Ruhezeiten/lenk-ruhezeiten_node.html

Also der LKW Führerschein hat 1-2 Monate gebraucht.

@sandrakako

Sorry, Du kannst nicht erwarten, dass hier irgendeine Information belastbar ist. Es geht nur um Hilfe zur Selbsthilfe.

In der Gesamtbewertung, welche Bindungsdauer zulässig ist, spielen Kosten, Ausbildungsdauer, Fortzahlung des Gehalts und viele andere Faktoren eine Rolle.

Hier ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu einem Fall mit einer 1-monatigen Fortbildung

http://lexetius.com/2002,3177

und hier ein Fall mit 6-monatiger Fortbildung

http://lexetius.com/2007,2840

Die Urteile werden übrigens in dem Link oben

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/fortbildungskosten-im-arbeitsrecht.html

erwähnt. Ich empfehle nachdrücklich die Lektüre.

Der Rest läuft unter Hätte, hätte, Fahrradkette. Wäre er Gewerkschaftsmitglied, bekäme er Rechtsauskunft und sogar anwaltliche Vertretung. Leider beträgt die Karenzzeit bsi zur Anspruchnahme dieser Dienstleistung 3 Monate ab Eintritt bei Ver.di

Da weder Du noch Dein Mann selbst in der Lage sein dürften, rechtssichere Schriftsätze aufzusetzen, empfehle ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.Je nach Streitwert wird die Erstgebühr nicht die Welt kosten.

Bis dahin soltte die Arbeitszeit lückenlos dokumentiert werden.

Also echt jetzt. Wo habt ihr denn den Unsinn mit der Gewerkschaft her?
Wir Berufskraftfahrer haben keine Gewerkschaft in Deutschland.
Ach? Verdi?? Leuts! Ich bitte Euch!
Die stehen doch nur auf den Papier, machen tun die allerdings gar nichts für uns.
Oder wie erklärt ihr Euch, daß der Lokführer, daß der Schiffsführer, das der Flugzeugführer, alle diese Verkehrsberufe sich ihre Lohnerhöhungen mit starker gewerkschaftlicher Unterstützung erkämpfen können und wir nicht?
Wenn gegen die sogenannten "Manteltarifverträge" verstoßen wird, wird bei den anderen Verkehrsberufen durch die Gewerkschaften mächtig Dampf gemacht, bei uns nicht.
Wenn die Spediteure uns bis aufs Blut auspressen; wo ist denn da die Gewerkschaft? Puste Kuchen.
Wir sind der rechtloseste Berufsstand in ganz Deutschland und keine Gewerkschaft weit und breit, die uns beisteht.

Die Zeiten sind vorbei, als es noch hieß:
Alle Räder stehen still,
Wenn Dein starker Arm es will!

1) Das sollte dein Mann seinem Chef schriftlich mitteilen, dass diese Arbeitszeit nicht gesetzeskonform ist und er es ändern soll.

2) Kommt auf den Wortlaut im Vertrag an, grundsätzlich ist das jedoch möglich. Bei frühzeitiger Kündigung wird dein Mann dann wohl einen Teil des Führerscheins zurückzahlen müssen. Ansonsten könnte man ja da den Job annehmen, sich den Führerschein bezahlen lassen und nach einem Monat kündigen. Das würde wohl kein Arbeitgeber mitmachen, oder?

3) Fristgerecht kündigen und nen neuen Job suchen, bzw am besten vorher schon nen Job suchen und bei Zusage den alten Job kündigen. Fürs Vorstellungsgespräch dann halt nen Tag Urlaub nehmen.

Einen fristlosen Kündigungsgrund sehe ich hier zumindest nicht ohne das der Arbeitgeber vorher erfolglos darauf aufmerksam gemacht wird, dass er die Arbeitszeit so einzurichten hat, dass sie gesetzeskonform ist.

Er sollte sich Kopien von den Fahrtenschreiber-Scheiben machen. Dann hat er einen Beweis, über seine Fahrleistungen.

Dass er einen Teil der Ausbildungskosten erstatten muss, ist möglich. Dabei kommt es auf die Formulierung im Vertrag an.

Er soll seinen Vertrag mal bei der Gewerkschaft überprüfen lassen.

Er ist nicht in einer Gewerkschaft. Geht das trotzdem überprüfen lassen ?

@sandrakako

Dann soll er eben eintreten

Diese Arbeitszeiten gehen gar nicht. Ich bin selber seit 27 Jahren Berufskraftfahrer. Dein Mann darf laut Arbeitszeitgesetz 8 bzw. 10 Stunden arbeiten, alles andere ist strafbar. Druckt euch das aus dem Internet aus und legt es dem Chef vor. Ändert er nicht seine Einstellung, droht mit Selbstanzeige bei der BAG. Er wird einlenken, weil es empfindliche Strafen für ihn nachziehen würde. Warum macht dein Mann sowas ?? Er verstösst jeden Tag gegen das Gesetz ! Wenn die BAG ihn mal rauszieht zur Kontrolle, ist er seinen Führerschein los. Schlimmer noch, wenn er mal in einen Unfall verwickelt ist mit Personenschaden, dann rührt er nie wieder einen LKW an. Nicht zu vergessen der Verdienstausfall. Warum lässt sich dein Mann das Gefallen ?!
Zum anderen, ja... das ist völlig normal, dass man sich 2-3 Jahre an eine Firma binden muss, wenn einem die Ausbildung bezahlt wird. Bei mir waren das damals 2 Jahre. Jedoch muss man nicht rund um die Uhr fahren, um das wieder gut zu machen.
Zum letzten, früher aussteigen geht in jedem Falle, wäre aber mit finanziellen Einbußen verbunden. Fragt da mal einen Anwalt. Ich hoffe, ihr habt Rechtsschutz.
Liebe Grüsse, Andy