Berufskraftfahrer Ausbildung ab wann darf man fahren (19 Jahre) und was macht man wenn man noch nicht fahrendarf?

2 Antworten

Das Mindestalter beträgt regulär 21 Jahre. Jedoch gibt es die Ausnahmeregelung, dass das Eintrittsalter auf 18 Jahre abgesenkt werden darf, wenn sich der Führerschein CE-Besitzer in einer Ausbildung

  • zum Berufskraftfahrer oder
  • zur Fachkraft im Fahrbetrieb

befindet. Bei dieser Ausnahme darf der Azubi jedoch nur Fahrten innerhalb des Inlandes und während seines Ausbildungsrahmen unternehmen. Diese Regelung erlischt, sobald der Azubi das 21. Lebensjahr erreicht hat.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/ce-fuehrerschein/

Heißt: Regulär darfst Du ab 21 LKW fahren, ausnahmsweise und im Rahmen der Ausbildung aber schon ab 18. Und wenn Du nicht fahren darfst (z.B. weil Du den Führerschein noch nicht erworben hast oder dergleichen) kannst Du eben nur auf dem Beifahrersitz Platz nehmen oder musst andere Arbeiten verrichten.

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ir kommen an die Schüler nicht ran, weil sie zu jung sind. Und wenn sie erst mal in anderen Branchen sind, kommen sie nicht wieder zurück.“ So oder so ähnlich hört man es immer wieder von Geschäftsführern von LKW-Transportunternehmen, wenn es um den zunehmenden Mangel an Berufskraftfahrern geht.

Um es klar zu sagen: Das stimmt nicht! Unternehmen können bereits mit 15-Jährigen einen Ausbildungsvertrag zum Berufskraftfahrer abschließen. Gewinnen können damit beide: Der Unternehmer hat bereits spätestens zwei Jahre später einen Fahrer für Auslieferfahrzeuge bis 3,5 t, denn der Neuzugang darf in der Ausbildung bereits mit 17 Jahren PKW fahren (Führerscheinklasse B). Privat darf er mit 17 nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Paragraf 10 Absatz laufende Nummer 5 begleitet fahren (Paragraf 48a FeV).

Und es geht weiter: Mit 17 kann der Auszubildende auch schon mit Fahrunterricht und Theorie für den LKW-Führerschein beginnen (Führerscheinklasse C und CE). Hat er die Fahrprüfung bestanden, darf er mit 18 Jahren im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses bereits die 40-Tonner gewerblich fahren. Schließt er mit 18 auch noch seine Ausbildung zum Berufskraftfahrer erfolgreich ab, wird ihm auf Antrag die Kennzahl „95“ in seinen Führerschein eingetragen. Damit darf er LKW sogar im Ausland fahren.

Quelle: https://www.dvz.de/rubriken/management-recht/speditionsmanagement/detail/news/mit-15-berufskraftfahrer-werden.html

Woher ich das weiß:Recherche