Folgende Situation: Nach 3 Monaten Auswärtstätigkeit soll eine Versteuerung der Verpflegungsmehraufwendungen erfolgen. Der Arbeitgeber versteuert den vollen Spesensatz, die Kürzung für z.B. das Frühstück von 4,80 Euro wird aber direkt von der einzureichenden und vorbezahlten Hotelrechnung abgezogen, die ebenfalls erstattet wird. Damit ist die Versteuerung z.B. für Abwesenheiten von 24 h täglich bei 24 Euro. Sollte diese nicht im Falle einer Übernachtung mit Frühstück bei 19,20 Euro (24,00-4,80 Kürzung für Frühstück) liegen? Also: Erfolgt eine Versteuerung der Tagespauschalen vor oder nach Abzug von Verpflegungspauschalen?
Bsp:
Nach 3 Monaten Auswärtstätigkeit und unter Anwendung der 3-Monatsregel
1. Hotelrechnung für ÜF 100 Euro Erstattung 100 Euro 24,00 Tagesspesen -4,80 Frühstück =19,20 Auszahlung Spesen (zu versteuernder Betrag)
ODER: 2. Hotelrechnung für ÜF 100 Euro -4,80 Frühstück Auszahlung 95,20 24,00 Tagesspesen =24 Auszahlung Spesen (zu versteuernder Betrag)
Ist eine Versteuerung nach Variante 2 richtig oder nicht? Hier wäre der zu versteuernde Betrag höher und die Erstattung somit in Summe geringer.
P.S Die vom AG gewährten Sp