Berufsbedingte Aufwendungen und Wegegeldberchnung das gleiche bei der Unterhaltsermittlung?

3 Antworten

Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit sind in den berufsbedingten Aufwendungen enthalten (wie auch Kosten für Arbeitskleidung etc...).

Sollten diese Kosten die dafür veranschlagte Pauschale übersteigen, sind sie extra nachzuweisen (Kaufbelege, Quittungen etc...).

Da du gegenüber deinen Eltern einen sehr viel höheren "Selbstbehalt" hast, als wenn du einem Kind Unterhalt zahlen müsstest..., wird das sicherlich auch anerkannt.......

1. Sind Fahrtkosten in den berufsbedingten Aufwendungen inbegriffen?

Ja. Sollen mehr als die Pauschale berücksichtig werden, sind die Werbungskosten insgesamt nachzuweisen.

2. Was genau sind berufsbedingte Aufwendungen.

Alle Aufwendungen, die man hat um den Beruf nachgehen zu können und die sich objektiv von privaten Aufwendungen trennen lassen. Also z.B. Fahrtkosten, Kosten für Berufsbekleidung, Kosten für Weiterbildung, ...

Ich würde sagen das es das gleiche ist,die Fahrkosten sind dann ja auch Aufwendungen die dir durch deine Beschäftigung entstehen !

Wenn die 5 % deine tatsächlichen Aufwendungen nicht abdecken,dann müsstest du einen Nachweis über deine tatsächlichen Aufwendungen erbringen,die müssen dann auch anerkannt werden.