Berufliches Gymnasium Absage oder vorläufige Zusage?
Hallo ihr lieben, folgendes habe heute von der Schule dort wo ich mich beworben habe ein schreiben bekommen das wie folgt lautet: Sehr geehrte Frau....... vielen Dank für ihre Anmeldung. Die Anmeldegebühr werden wir in den nächsten Tagen von ihrem Konto abbuchen.
Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Aufnahmezusage erst erfolgen kann, wenn Sie die für die betreffende Schulart geltende Zulassungvoraussetzungen erfüllen. Legen Sie in der Einrichtung in ........ deshalb bitte bis spätestens 25.07.2013 eine beglaubigte Kopie ihres Abschlusszeugnisses vor. Liegt uns diese bis dahin nicht vor, behalten wir uns vor, den Schulplatz anderweitig zu vergeben. Betrachten Sie diesen Hinweis als gegenstandslos, falls Sie uns die notwendigen Unterlagen bereits eingereicht haben. Falls Sie die Schulart, für die Sie sich angemeldet haben, nicht mehr besuchen wollen, müssen Sie die Anmeldung in jedem Fall schriftlich aufheben, und zwar auch dann, wenn Sie uns kein Abschlusszeugnis zusenden.
Habe vor etwa 1 Woche mein Halbjahreszeugnis mit dem Durchschnitt 2,1 sowie meinem Lebenslauf und den ganzen Anmeldeformularen denen zugesandt. Falls es noch hilfreich sein sollte, es ist eine Private Schule in BW. Wäre das nun eine vorläufige Zusage oder ist das eine Absage oder was ist das genau! Vielen Dank schon mal im vorraus für eure Antworten! Gruß junima
4 Antworten
Das heißt du musst dein Jahreszeugnis/Abschlusszeugnis/Abgangszeugnis oder wie das dann heißt auch noch kopieren, von der Schulleitung (oder einem Pastor) beglaubigen lassen (die machen da einen Stempel und ne Unterschrift drauf) und ebenfalls da hin schicken. Wenn du das gemacht hast, bist du angenommen. Wenn du dich nicht meldest, behalten die dein Geld aber du darfst nicht hingehen. Wenn du nicht mehr da hingehen willst, musst du denen einen Brief schreiben.
Einfach eine Bestätigung das Sie deine Anmeldung erhalten haben, die Gebühr abbuchen werden und auf dein Abschlusszeugnis warten. Du musst jetzt warten, bis du dieses hast und der Schule eine beglaubigte Kopiue davon zusenden. Also ist es eine vorläufige Zusage.
Das ist eine Zusage, aber diese gilt nur, wenn du dann auch noch dein letztes Zeugnis / Abschlusszeugnis nachreichst und dieses ebenfalls den Anforderungen entspricht. Wenn du das nicht vorweisen kannst, wirst du mit der neuen Schule nicht beginnen dürfen..
Vorläufige Zusage. Ist doch klar.