Berfristeter Arbeitsvertrag und Resturlaub
Hallo,
Ich hoffe mir kann hier jemand ein bißchen weiterhelfen.
Mein Befristeter Arbeitsvertrag ist zum 16.11.2009 ausgelaufen, allerdings hatte ich noch 20 Tage Resturlaub. Ich war seit 27.06.2009 bis 08.11.2009 krankgeschrieben und konnte deswegen keinen Urlaub antreten. Am 09.11.2009 meldete mich bei meinem Chef wieder zurück und fragte ob ich wieder arbeiten kommen soll, oder meinen Urlaub antreten soll, da ich ja noch 20 Tage habe, der sagte mir ich soll ihn sofort antreten. Also bleiben noch immer 14 Tage Resturlaub übrig. Als ich in der Lohn - Gehaltsabteilung anrief und nachfragte, sagte Sie mir das der Urlaub mit der Beendigung des Arbeitsvertrages verfällt. Ist das üblich bei einem Befristetem Vertrag? In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon, das er bei Vertragsende verfällt.
Lg bikerlady
4 Antworten
Urlaubsanspruch verfällt er zum Folgejahr.
Nicht genommener Urlaub muss vergütet werden.
Siehe auch hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Spielt keine Rolle ob Du vorher Arbeitsunfähig warst.
Dazu brauchst Du keinen RA, sondern nur ein höfliches aber bestimmtes Schreiben an Deinen EX-Arbeitgeber, unter Hinweis auf:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs.
Siehe auch hier:
Danke für die Auszeichnung. - Drücke Dir die Daumem das alles klappt.
Bitte gerne. Danke fürs Daumendrücken, hat sich gelohnt;-)
Normalerweise müsste er ausgezahlt werden.
Ist es sinnvoll zum Anwalt zu gehen, oder den Resturlaub einzuklagen??
siehe Kommentar von thome
Also am Telefon sagte mir die Dame, das er verfällt mit dem auslaufen des Vertrages, deswegen wollte ich mich eben kurz mal informieren. Es ist zwar bald Weihnachten, aber 15 Tage Resturlaub hatte ich nicht vor zu verschenken...., lach. Danke Euch.
Hallo, wollte fragen ob Dir der Urlaub ausbezahlt wurde, habe das gleiche Problem.
Hallo, nach ewigem Briefwechsel und einem Brief von meinem RA ist das Geld gestern auf meinem Konto endlich eingegangen.
Ich hätte da auch eine Frage zum Thema.
In meinem Arbeitsvertrag steht das der Resturlaub bei einem befristetem Arbeitsvertrag zum 31.03 des folge Jahres verfällt, auch bei Krankheit. Ist dies überhaupt Rechtens?
Vielen Dank, habe auch ein bißchen gestöbert und habe genau dieses gefunden, werde jetzt mal eben schnell ein Schreiben an die Firma aufsetzten.