Bereitschaftspflege und WÄHREND der Elternzeit?
Hallo zusammen,
wir überlegen uns ein weiteres Kind (bzw Kinder) über eine Bereitschaftspflege aufzunehmen, das jedoch WÄHREND meiner Elternzeit für unser eigenes Baby.
Meine Frage ist, ob und wie sich diese Einnahmen aus der Bereitschaftspflege auf das Elterngeld anrechnen. Auch wüsste ich gerne ob es möglich bzw legal ist, die Einnahmen über meinen Mann laufen zu lassen oder ob das eine Erschleichung wäre...
Da ich selbst Sozialpädagogin bin und langjährig im Inobhutnahmebereich gearbeitet habe, kenne ich mich ziemlich gut aus, bitte also keine Antworten wie "hast du dir das gut überlegt... usw"
2 Antworten
Wenn du selbst langjährig im "Inobhutnahmebereich" gearbeitet hast, sollte dir klar sein, dass du für kein Jugendamt ein geeigneter Kandidat für Bereitschaftspflege bist.
Wie willst du das organisieren, alleinerziehend (deine erste Frage hier) und mit Baby bzw. Kleinkind? Dir sollte klar sein, wie viele Termine für eine Bereitschaftspflegefamilie anstehen in der Überprüfungsphase mit dem jeweiligen Notfallkind.
Der Standard in BFF liegt so, dass das jüngste eigene Kind mindestens 6 Jahre als sein sollte, die Kinder müssen auch verstehen, das ein Kind in die Familie kommt und wieder geht.
Du. In Deiner ersten Frage hier hast Du vor 90 Tagen angegeben, dass Du alleinerziehend bist.
Und bei dem was Du verdienst, zweifle ich die Sozialarbeiterin an.
🤣🤣🤣 ja genau. Ich hab gelogen um mich hier gut zu präsentieren. In Wirklichkeit arbeite ich auf dem Bau (???!!!)
Stimmt. Im steuerjahr 2017 hätte ich den alleinerziehendensteuersatz weil mein Partner noch nicht bei mir gelebt hat. Wusste nicht dass sowas statisch ist.
Sind hier eigentlich auch noch Personen angemeldet die sich einfach nur auf das beantworten der Frage fokussieren können oder nutzt der Großteil der Menschen hier diese Plattform nur um andere Menschen abzuwerten und negativ besetzte Ratschläge zu geben die gar nicht gefragt sind um sich selbst besser zu fühlen ?
Vielleicht sind hier einfach nur in der Mehrzahl Menschen, denen sich die Nackenhaare aufstellen, wenn die einzige Frage zum Thema "Pflegekind" sich auf die "Einnahmen" bezieht (die man hierbei nennenswert sowieso nicht hat).
Hey mach mal halblang. Nur weil die einzig ungeklärte Frage hier gestellt wir heißt das noch lange nicht dass es meine einzige Frage zu dem Thema ist bzw war! Keine Sorge ich habe mich bereits ausreichend über die relevanten Themen informiert an den stellen die mir auch tatsächlich qualifiziere antworten geben können! und ich werde mich sicher auch noch weiter informieren allerdings nicht über gute Frage. Alles was ich hier wissen wollte ist, ob sich die Einnahmen auf das Elterngeld anrechnen. Einfach aus Interesse. Den Rest weiß ich derzeit schon, und ich verzichte auf antworten deren Frage ich gar nicht gestellt habe! Meine Güte ist euch langweilig?!
Wenn Du doch schon Erfahrung in der "Inobhutnahme" hast, bist Du doch bestimmt schon vom JA überprüft worden. Ich habe 2 Vollzeit-Pflegekinder großgezogen und stehe jetzt dem JA für die "Inobhutnahme" zur Verfügung. Das "Pflegegeld" was man dafür bekommt, ist für die Kinder und darf nicht angerechnet werden. Das dürfte für die Bereitschaftspflege genauso sein. Denn das Geld ist ja für das Kind.
Wende Dich doch einfach mal an Dein zuständiges JA, die können Dir doch sicherlich mehr sagen. Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.
Liebe Grüße
da hab ich es extra dazu geschrieben und dann gibt es doch wieder Menschen, die sich nicht auf die Frage fokusieren können sondern nur einfach wieder ihren Senf dazu geben wollen. und wer sagt ich wäre alleinerziehend?