Bereitschaft bei ''Leiharbeit''?

4 Antworten

Was für ein "Entleih"-Geschäft ist das?

Arbeitnehmerüberlassung? Dienstvertrag? Werksvertrag?

Ich kenn mich leider nur bisschen mit Arbeitnehmerüberlassung aus.

Hierfür müssen erstmal 2 Dinge gegeben sein. Dein Arbeitgeber (Firma A) muss die Lizenz haben, um Arbeitnehmer auszuleihen. Dies muss auch in deinem Arbeitsvertrag stehen. Zudem muss in deinem Arbeitsvertrag stehen, dass du einer verleiher an den Entleiher (Firma B) zustimmst.

Sollte dies eine legale Arbeitnehmerüberlassung sein, dann ist dir Firma B Weisungsbefugt. Bezahlen tut dich weiterhin Firma A und zwar zu den Konditionen die du mit Firma A ausgehandelt hast. Du hast einen Vertrag mit Firma A und nicht mit Firma B. Firma B darf dir gar nichts bezahlen, ausser Reisekostenerstattungen.

Allerdings bekommst du die Bereitschaft als Überstunden im Kundenbetrieb angerechnet. Hier solltest du mal schauen, ob dein AG (Firma A) Zuschläge vorsieht, welche du heraushandeln kannst.

Es kommt auch darauf an was in deiner Einsatzanweisung (Zusatz zum Arbeitsvertrag) steht. Wenn dort ganz klar geklärt ist, dass du auch für den Bereitschaftsdienst entliehen bist (kann auch implizit sein), dann darfst du die Bereitschaft für Firma B nicht verweigern. Sollte ganz klar geregelt sein, dass dies nicht zu deinen Aufgaben gehört, dann darfst du das verweigern.

Im Werksvertrag ist dir Firma B gar nicht Weisungsbefugt. Nur Firma A darf dir sagen, dass du Bereitschaftsdienst leisten musst. Dann muss dir aber auch Firma A diesen Bereitschaftdienst so vergüten wie es sonst in Firma A getan wird.

ich hab nochmal im arbeitsvertrag nachgelesen... dort ist mit keinem wort irgendwas vermerkt, was mit bereitschaft oder leiharbeit zutun hat... ich hab auch keinen vertrag oder, generell irgendein schriftstück zu gesicht bekommen in dem erwähnt wird dass ich verliehen werde... mündlich habe ich zugestimmt aber was schriftliches gibt es bisher nicht... und wie gesagt bin ich mittlerweile seit einigen monaten in firma B.... (seit oktober 2013, um genau zu sein).

ich sprach gestern meinen chef an, auf einen arbeitsvertrag mit firma B, bzw übernahme von A auf B... ebenfalls habe ich erklärt, dass in meinem arbeitsvertrag nichts von bereitschaft oder leiharbeit steht... aber er zeigt sich uneinsichtig und abweisend... ich wurde dann abgespeist mit aussagen, wie, dass er da jetzt auch nix machen kann, ich dementsprechend noch erstmal drauf verzichten müsse und er dafür keine zeit hat...

noch eine letzte frage. sind betriebsvereinbarungen für alle mitarbeiter einsehbar oder sollten die zusätzlich im arbeitsvertrag verzeichnet sein oder so? oder hat nicht jede firma eine betriebsverinbarung? entschuldigt wenn diese frage etwas unglücklich, will nicht sagen, stümperhaft formuliert ist.... ^^ es ist früh am morgen

@Marmorian

und übrigens: er hat auch nicht die lizenz mich zu entleihen... (ich sags nochmal der klarheit halber, um missverständnisse zu umgehen. firma A und firma B haben denselben Geschäftsführer)

hi,

Du hast n Vertrag mit A.

Zudem müsstest du, wenn du verliehen wirst zustimmen.

B ist in deinem Fall gar nicht weisungsbefugt, was deine Arbeit o. Arbeitszeit betrifft.

DARF ich die Bereitschaft für FIrma B verweigern

Du must nix verweigern, weil B dir, mangels vertraglicher Grundlage, gar nix zu sagen hat.

Oder muss mein AG meine Bereitschaft so vergüten wie es im Vertrag mit Firma A steht,

Wer ist denn nun wirklich dein Arbeitgeber?

Wenn das Arbeitsverhältnis zu A nicht wirksam gekündigt wurde, hast du nur ein Arbeitsverhältnis mit A.

Demnach gelten die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag mit A.

A kann dich auch nicht einfach abmelden und B dich dann wieder anmelden, bei der KK.

Wer überweist deinen Lohn und wer führt deine Sozialabgaben ab?

Ich vermute mal, so wie die Fragestellung sich darstellt, läuft da gehörig was schief.

Dein Arbeitgeber ist die Firma A. Voder bekommst Du das Geld und die Vertragsleistungen. Entgeltmäßig hat die Firma B mit die nichts zu tun, deren vertragspartner ist die Firma A.

Genau das erfüllt die illegale Leiharbeit.

Hier wird das Arbeitsrecht gleich mehrfach missachtet.

Dass zwei Firmen in Personalunion von einen GF geleitet werden mag noch angehen. Er kann aber keineswegs das Personal in der von dir geschilderten Form hin und her schieben. Das wäre schon einmal ein illegales Leiharbeitsgeschäft.

Bereitschaftszeit ist ebenfalls Arbeitszeit. Wenn du nicht zum Einsatz kommst, muss dir diese Zeit wenigstens mit dem halben Normal-Lohn vergütet werden.

Über die Bezahlung von Bereitschaftszeiten gab es Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Krankenhausärzten.

Du kannst dich bei der zuständigen Handwerkskammer beschweren. Oder aber du trittst in die IG Metall ein und klagst deinen Lohn ein.

Am besten suchst du dir aber parallel dazu schon mal einen richtigen Arbeitsplatz