Bereits laufendes psychologisches Gutachten nach $1666 BGB abbrechen - möglich?
Meine Freundin steckt bereits mitten in einem psychologischen Gutachten wegen kindeswohlgefährdung.
Die Vorwürfe die sie dahin gebracht haben waren alle gelogen und konnten widerlegt werden.
Aus Unwissenheit und Einschüchterung stimmt es sie mit einem psychologischen Gutachten vorm Jugendamt und Familiengericht zu.
Es waren bereits zwei Termine und zwei sollen noch bevorstehen.
Ist es möglich und ratsam das laufende Gutachten einfach abzubrechen???
Da ist ja eh auf Freiwilligkeit basiert und eine Ablehnung nicht als negativ gewertet werden darf???
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank.
MFG
10 Antworten
Ich würde dem Jugendamt und deren ''objektiv'' vorgeschlagenen Gutachtern, KEINEN Millimeter über den Weg trauen. Da gibt es einfach schon aufsehenderregend viele negative Erfahrungsberichte, zudem es auch schlimme Strömungen in diesen, sich mit Kindern beschäftigenden, Ämtern gibt. Unfassbar perfide Strategien und ungalubliche Verstrickungen Amtübergreifend sind oft beschrieben worden. Natürlich ist das nicht die Regel aber es ist leider auch vorhanden.
Detailreiche authentische Schilderungen von Betroffenen sind zuhauf auf Youtube und in Lektüren bzw. schriftlichen Schilderungen im Internet auffindbar.
Also sofort einen Anwalt konsultieren und das Jugendamt nicht als Partner oder gar Verbündeten ansehen, vorallem wenn sie aufgrund solcher derben Motiven ''ermitteln''.
Ich will damit das Jugendamt nicht pauschal verteufeln, natürlich ist es wichtig und da arbeiten genauso tolle Menschen, welche aufrichtig versuchen das Richtige zu tun. Doch es ist verwinkelt gegliedert und viele Sachbearbeiter übernehmen nur für teilaspekte des Verlaufes der einzelnen Jugendlichen/Kinder die Verantwortung & Übersicht, verlieren diese anschließend. Was ungünstige Möglichkeiten bilden kann.
Das Jugendamt kümmert sich nicht um Kinder, dass machen andere Stellen, in ihrem Auftrag.
Wie kommst du darauf, dass die ''Versager''quote sehr niedrig ist,Quelle?
Wer legt fest, wann es ein ''Erfolg'' war, das Jugendamt selber?
Sorry aber deine Aussagen sind ziemlich naiv und unfundiert.
Aber das Jugendamt muss sehr knapp bemessene Gelder n die entsprechenden Institutionen verteilen.
Da wird eher danach geschaut, ob denn Hilfe tatsächlich notwendig ist.
"Erfolge" gibt es beim Jugendamt wenig.
Hier erfolgt nur Schadensbegrenzung.
Diese ''knapp'' bemessenen Gelder haben kein Limit o.ä, d.h sie sind nicht knapp, da diese, laut Gesetzt, sowieso immer vom Staat bereit gestellt werden müssen, wenn es ''nötig'' ist.
Deine annahme ist falsch und ihre ''Auswirkungen'' damit ebenso
Ja, und jeder Cent muss genau dokumentiert werden und die Ausgabe gerechtfertigt.
Nein, so einfach gibt es die Gelder nicht.
dokumentieren hat nichts mit den Geldmittelbeschaffungsmaßnhamen zu tun, dies ist nur eine nötiges Mittel, um den Geldfluss und die entsprechenden Ausgaben zu dokumentieren.
Sobald ein Kind in die Obhut des Jugendamtes kommt, werden selbstverständlicherweise die Gelder dafür vom Staat gegeben, sonst müsste es ja auf der Straße leben. Dazu ist der Staat verpflichtet und das wird natürlich auch so gemacht.
Die Ausgaben sind pro Kopf und einrichtung Gleich und da jeder Kopf vom Staat bezahlt werdenmuss, muss hier gar nichts gerechtfertigt werden. Die Kosten sind fix und nicht diskutabel.
Ich weiß gar nicht, was du hier weiter reden willst?
Du hast so richtig keine Ahnung.
Natürlich wird massiv Druck auf die Mitarbeiter wegen den Kosten gemacht.
Und die Ausgaben sind weder pro Kopf noch pro Einrichtung gleich, wer hat Dich denn mit diesem Wissen "versorgt"?
Du hast keine Ahnung, die einzelnen Einrichtungen bekommen alle auf selben Niveau die Gleichen zahlungen.
Wie kommst du darauf, dass dies nicht so wäre?
Du bist echt unwissend.
Und nochmal, sobald ein Kind enzogen wird, weil es ''notwendig'' wird natürlich für das Kind gezahlt.
Glaubst du die sachbearbeiter bekommen von ihren Chefs anweisungen, gefährdete Kinder aufgrund von Geldmitteln bei den Eltern zu lassen?
Du bist echt durch.
Die ganze Angelegenheit ist schon beim Gericht und Jugendamt. Da ist noch mehr vorgefallen.
Hier ist es sicher besser, wenn sich das Jugendamt auch darum kümmert. Habe ich nichts zu verbergen, dann arbeite ich mit dem Amt zusammen. Wo ist das Problem.
...oder VERMEINTLICH vorgefallen!
übrigens,auch bei Familiengericht kann durch Kindeswohlgefährdung (auch den "mussverstandene"),so schnell gehen das kein/e Eltern/Elternteil muss eas wissen aber plötzlich,wohnung gestürmt von Bullen, Gerichtsvollzieher und 1 o.2 Jugendamt Damen das einhändigen ein Beschluss und Tschüss...und keiner von denen intetessiert ob in Unrecht sind oder nicht!
merken noch nicht mal ob die richtige person ist oder ein Namen/Andresse vertauscht vorden ist durch Umzug.
peinlich!
klar kann soetwas vorkommen. Aber es ist besser sich darum zu kümmern als die Augen zu verschließen und nichts machen.
sowieso sterben auch Kinder in Pflegefamilie durch misshandlung!
gibt's sehr viele Fehler in "system Jugendamt"!
musste selbst erfahren!!!
Du lebst doch noch.
woher hast du die info, dass Kinder in Pflegefamilie auch sterben
ja,ich überlebe eher und meine Tochter vielleicht auch...aber eine normale leben es ist nichts!
PS;was für eine sorte Entschuldigung ist zit."du lebst noch"?
meine leben und überhaupt die von meine Tochter,steht nicht zu Verfügung von Psychopathen...selbst wenn arbeiten beim Behörden!
Ohne Grund gibt es keine Einweisung in die Psychiatrie. Eine Entlassung bedeutet nicht, dass es grundlos war, sondern, dass die Situation sich für dich geändert hat.
hab psychiatrie erwähnt?
vorbei,ich hab keine psychische leiden!!!
😉
ja., ist es denn nicht so?
was für seltsame logik und Lebensphilosophie Sie haben... Gott sei Dank,sind nicht alle wie Sie!
Vor 3 Monaten, oder?!
was,vor 3 monaten?
so viel,über Jugendamt Fehler...mit oder ohne Klappsmühle! 😉
Kann sich das Jugendamt über eine Gutachterempfehlung hinwegsetzen? - gutefrage https://www.gutefrage.net/frage/kann-sich-das-jugendamt-ueber-eine-gutachterempfehlung-hinwegsetzen
Das sollte sie nicht tun.
Das scheint noch nicht so vom Tisch zu sein, wie ihr das vermutet.
Wo ist denn das Problem? Alles ist wunderbar, sie hat nichts zu verbergen und kann das jetzt auch noch beweisen. Oder war vielleicht doch was an den Vorwürfen dran?
Möglich ist es, niemand kann dazu gezwungen werden die Termine wahrzunehmen. Sinnvoll ist es aber keinesfalls. Besonders in nem 1666er nicht! Das wird negativ gewertet. Und wenn sie ja nichts zu verbergen hat und bisher kooperativ war, sollte sie es erst Recht durchziehen.
Sich auf psychologische Begutachtungen einzulassen, ist grundsätzlich nicht ratsam.
Gutachter sind Kunden desjenigen, der sie beauftragt. Ihr natürliches Interesse ist es, wenn sie halbwegs geschäftstüchtig sind und noch mal einen zweiten Auftrag erhalten wollen, das zu gutachten, was ihr jeweiliger Auftraggeber gegutachtet haben möchte.
"Grundsätzlich" meinte ich hier übrigens so, wie es Juristen meinen: im Regelfalle, wobei es manchmal auch anders sein kann.
Um das einzuschätzen, holt sich die Bekannte am besten fachkundige und gebildete Berater.
Das Jugendamt ist froh um jedes Kind, um das es sich nicht kümmern muss.
Die Versagerquote ist sehr niedrig.
Es ist halt immer sehr dramatisch, wenn diese wenigen Fehler passieren.