bereits bezahlte Umsatzsteuer in Erklärung angeben

2 Antworten

USt-Mantelbogen Seite 4 steht, bereits gezahlt( ich glaube vorletztes Feld)! Da muss der Betrag rein, der schon entrichtet wurde.

Fast.

Annaberg am 20. November 2010 12:08 hat es fast getroffen. Denn in der Zeile steht das Umsatzsteuer-Soll, nicht jedoch die tatsächlich gezahlten Beträge. Im Idealfall sollte das natürlich übereinstimmen, wenn die UStE abgegeben wird.
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Das Finanzamt prüft aber von sich aus, welche Zahlungen geleistet worden sind (ja, diesmal stimmt "geleistet"). Wenn dieser Betrag vom oben erwähnten Idaelfall abweicht, schickt es eine Abrechnung über Umsatzsteuer.
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Stimmt der Betrag, so schickt das Finanzamt gar nichts - und die USt-Nachzahlung ist automatisch einen Monat nach Abgabe der UStE fällig.

Ja, ja. Man sieht es jeden Tag und dann fällt´s einem nicht richtig ein.