Berechnung Wohnrecht auf Lebenszeit - Auszahlung

2 Antworten

Bei einem EINGETRAGENEN -im Grundbuch- Wohnrecht richtet sich der Wert nach der Sterbetabelle. Demnach macht es äußerst Sinn, sich beim zuständigen Amtsgericht und dem zuständigen Rechtspfleger zu informieren, wie der derzeitige Stand der Bewertung aussieht.

Die Bewertung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, die allerdings, je nach Gegend, auch stark schwankt.

Es dürfte insofern auch wichtig sein sich gerichtlich sachkundig zu machen, da es recht unüblich ist, ein Wohnrechtsinhaber zu sein, der gleichzeitig auch noch Miete zahlt. Das müsste bei der Berechnung gleichfalls berücksichtigt werden.

Nehmen Sie zur Info beim Amtsgericht die Unterlagen bzgl. des Wohnrechtes mit.

Da Sie zu den Umständen des Wohnrechtes keinerlei Angaben gemacht haben, kann man auch dazu nichts erläutern.

Viel Erfolg.

Was willst Du für eine Berechnungsformel? Wenn die Frau ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat kann sie bis zu ihrem Tod in der Wohnung bleiben. Wenn man sie zum Auszug bewegen möchte muß man sich mit ihr einigen. Da gibt es keine Formeln. Sollte sie darüber nachdenken die Wohnung zu räumen (was ich mir wegen des Alters der Frau und der Miethöhe nicht vorstellen kann) kann sie auch die Bedingungen stellen