Berechnung von Miete für Abstellraum außerhalb der Wohnung als Nutzfläche
Wenn ein Abstellraum außerhalb der Wohnung (Keller) liegt und als Nutzfläche zusätzlich im Mietvertrag mit einem Minderbetrag (m²-Preis ca. 1/4 vom Wohnflächenpreis) vereinbart wurde, ist dies dann zulässig und abrechenbar ?
3 Antworten
Das ist nicht nur zulässig, sondern sogar fair. Nutzfläche (Balkon, Kellerräume, etc.) dürfen als halbe Wohnfläche gerechnet werden, was dementsprechend in der Praxis auch oft so gemacht wird. Bedeutet also, dass dein Kellerquadratmeter umgerechnet halb so viel wie dein Wohnungsquadratmeter kosten würde (weil die Quadratmeterfläche nur hälftig zur Berechnung herangezogen wird). Wenn du nur ein Viertel zahlst: Herzlichen Glückwunsch.
Natürlich, schließlich nutzt Du fremdes Eigentum.
Sei froh, bei mir würde dasdas doppelte kosten