Berechnung der Rente: zählen Ausbildungszeiten mehr als Zeiten der Arbeitslosigkeit?
Hallo,
eine Arbeitnehmerin hat ihre Rentenauskunft erhalten. In dem Versicherungsverlauf ist vermerkt: 1986 = 12 Monate Arbeitslosigkeit. Dies stimmt aber nicht, denn Sie war in diesem Jahr 10 Monate in einer Fachschulausbildung und dann noch 2 Monate in einem (unbezahlten) Praktikum.
Frage: macht es Sinn, wenn Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung reklamiert? Oder bringen Ausbildung und Praktikum auch nicht mehr Entgeltpunkte als Zeiten der Arbeitslosigkeit? Oder evtl. sogar weniger?
Für Antworten danke im Voraus
3 Antworten
Dann wurde die Fachschule wohl noch nicht beantragt.
Ansonsten würde neben der Arbeitslosigkeit noch ein Fachschulbesuch stehen.
Ob sich dieser günstiger auswirkt, kann man nicht pauschal sagen. Es gibt auch viele Möglichkeiten, dass sich durch die Fachschule die Gesamtleistungsbewertung ändert und die Rente niedriger werden würde.
Aber: es geht hier nicht darum, was jetzt günstiger wäre. Wenn in dieser Zeit eine Fachschule liegt, dann sollte man das der DRV auch mit entspr. Nachweisen mitteilen. Solche Zeiten müssen vom Versicherten beantragt werden, da die DRV nicht weiß, wann und welche Schulzeiten zurückgelegt wurden!
In den ersten 5 Versicherungsjahren werden mindestens 75 % des Durchschnittslohns zu Grunde gelegt. darunter fällt im allgemeinen die Ausbildung.
Verdient der Versicherte mehr, gilt natürlich der höhere Betrag.
Das kann man sich nicht aussuchen. Der korrekte Tatbestand muss der RV übermittelt werden.
Nachfragen kostet nichts; sonst zu einer Rentenberatung gehen und dort klären lassen
"Nachfragen kostet nichts"
Evtl. doch. Nämlich dann, wenn Ausbildung und Praktikum weniger Entgeltpunkte als Zeiten der Arbeitslosigkeit bringen. Dann würde sich die Rente reduzieren.
Und die Nachfrage könnte dazu führen, dass die DRV die Unterlagen für diese Zeit haben möchte.
Besten Dank für die Antwort. Der fragliche Zeitraum war nach den ersten 5 Versicherungsjahren.
Für 1986 ist im Versicherungsverlauf vermerkt: 12 Monate Arbeitslosigkeit. Tatsächlich war sie aber in diesem Jahr 10 Monate in einer Fachschulausbildung und dann noch 2 Monate in einem (unbezahlten) Praktikum. Nun ist die Frage: bringen Ausbildung und Praktikum mehr oder weniger Entgeltpunkte als die Zeiten der Arbeitslosigkeit?