Berechnung der Miete vor Vertragsbeginn

3 Antworten

Ich hätte angenommen, dass es nur ein Tag, der 30. Juli, sein kann.

Der Juli hat immer noch 31 Tage. Oder habe ich eine Kalenderreform verpaßt?

Und vom 29. bis 31. sind es nun mal 3 Tage.

Ob Du die Schlüssel nun am 29. kurz nach 0 Uhr oder am Nachmittag bekommen hast spielt keine Geige.

Deswegen muss er für die 3 Tage trotzdem keine Miete zahlen. Wenn der VM die Schlüssel schon 3 Tage vor Mietbeginn rausgibt, z.B. zum Renovieren, ist das sein Problem. So etwas ist aber absolut üblich, und es wird normalerweise keine Miete dafür berechnet.

@Yentl51
So etwas ist aber absolut üblich, und es wird normalerweise keine Miete dafür berechnet.

Kann aber.

@anitari

Das mit der unterschriebenen Klausel habe ich tatsächlich überlesen. Es dürfte jedoch wider die guten Sitten sein, wenn ein VM für einige Tage doppelt Miete kassiert, da der Vormieter wohl kaum bis ausgerechnet zum 28.07.2011 gemietet hatte.

Am 01.08.2011 (Montag) begann mein Mietvertrag. Schlüsselübergabe war am 29.07.11 Nachmittags. Im Mietvertrag steht, dass das Mietverhältnis bei früherer Schlüsselübergabe entsprechend früher beginnt. Der Vermieter fordert von mir vom 29.07.-31.07. für drei Tage die Mite nach. Ist das so richtig? Ich hätte angenommen, dass es nur ein Tag, der 30. Juli, sein kann.

Der Mietvertrag ging bis zum 31.Juli und bis dahin muss man auch die Miete zahlen, Wenn Sie die Schlüsselübergabe vorher machen und nichts entsprechendes vereinbaren, dann haben Sie einfach Pech.

Ich glaub hier gibts ein Missverständnis. Der Mieter hat die Wohnugn 3 Tage VOR Mietbeginn genutzt, ist nicht 3 Tage länger geblieben.

@Yentl51
Ich glaub hier gibts ein Missverständnis. Der Mieter hat die Wohnugn 3 Tage VOR Mietbeginn genutzt, ist nicht 3 Tage länger geblieben.

Hast zwar recht, aber ändert in dem Fall auch nichts, da der Mietvertrag mit entsprechender Klausel unterschreiben wurde.

Nein, das ist nicht richtig. Ausschlaggebend ist, was im MV steht, und da steht 01.08. Du bist ja auch noch gar nicht eingezogen gewesen, oder ? Wenn man noch renoviert, bevor man zum 1. des Monats einzieht und zu diesem Zweck vorher die Schlüssel bekommt, ist es üblich, dass man Strom und Wasser bereits zum Schlüsselübergabetermin ummeldet, denn man verbraucht ja was. Aber Miete zu verlangen, tageweise, ist absolut unübllich. Ich glaube, Du hast Dir da einen ziemlich üblen Vermieter zugezogen.....wenn das mal nicht weiter Ärger gibt. Ich hoffe, Ihr habt wenigstens eine anständige Wohnungsübergabe (vollständig! mit Protokoll) gemacht. Das ist genauso wichtig wie ein vollständiges Abnahmeprotokoll bei Auszug. Wahrscheinlich hat der Vermieter ja Miete vom Vormieter bis Ende Juli bekommen, der Typ will wohl doppelt kassieren. Unmöglich so was !

Aber Miete zu verlangen, tageweise, ist absolut unübllich.

Aber nicht verboten, der Mieter hat den Mietvertrag mit der Klausel unterschrieben und die Klausel ist nicht unwirksam.

@johnnymcmuff

Ja, stimmt wohl. Wenn man so was unterschrieben hat....aber seltsam ist es doch. Die Wohnung war doch sicherlich bis 31.07. vermietet. Darf man da als VM doppelt kassieren ? Das kann ich mir nun wieder nicht vorstellen.