Beratungsprotokoll (Versicherung) unterschreiben?

19 Antworten

Als freier Makler leite ich keinen Antrag an die Versicherung weiter wenn der Kunde nicht das Beratungsprotokoll unterschreibt. Denn das bedeutet er hat meine Ausführungen nicht verstanden oder es fehlen ihm Informationen.

Und als gebundener Vermittler nimmt mir meine Versicherungsgesellschaft keinen Antrag entgegen wenn ich nicht das unterschriebene Beratungsprotokoll beilege.

Die Unterschrift bindet beide Teile. Es besteht Einigkeit, dass das was beraten wurde auch dokumentiert wurde und es wurden nicht weitere Zusagen gemacht die nicht im Beratungsprotokoll stehen.

Mit Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes in 2009 wurde die Haftung für Versicherungsvermittler und Makler bei Falschberatungen eingeführt. Es ist seit dem für jeden oben aufgeführten Pflicht eine sogenannte Vermögen-schaden Haftpflicht zu haben.

-Das Beratungsprotokoll enthält die Personen die bei der Beratung anwesend sind. -Was besprochen wurde. -Was vom Vermittler empfohlen wurde. -Warum es empfohlen wurde. -Was vom Kunden gewünscht wurde. -Was der Kunde nicht gewünscht hat.

Es wird auch darauf hingewiesen, das das verzichten auf das Beratungs-Protokoll Nachteile für den Versicherten haben kann.

Im eigenen Interesse sollte der Interessent / Kunde sich die Dinge die besprochen werden genau durchlesen und vor der Unterschrift auch fragen wenn ihm etwas unklar ist.

Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass die Beratung genauso stattgefunden hat wie protokolliert. Dabei geht es eher um die "Sicherheit" des Beraters.

Und was sind die Rechtsfolgen, wenn ich nicht unterschreibe? Der Versicherungsvertrag, der ja zwischen mir und dem Versichungsunternehmen zustande kommt betrifft doch den Vermittler überhaupt nicht.

@timbuktu

Wo ist Dein Problem?

Dann würde ich mich fragen warum der Kunde nicht unterschreiben will. Hat er was zu verbergen, etwas verheimlicht oder falsche Aussagen getroffen?

Ich würde an Stelle des Vermittlers diesem Kunden dann nichts vermitteln - weil irgendwas nicht stimmt und der Ärger vorprogrammiert ist.

Das ist falsch! Der Berater hat keinen Bock auf das viele zusätzliche Papier. Er wurde vom Gesetzgeber dazu "verknackt" - damit der Kunde abgesichert ist!

@richmaus

Damit der Kunde UND der Berater abgesichert sind und nicht irgendwann eine Klage wegen Fehlberatung kommt, von Seiten des Kunden.

Das Beratungsprotokoll ist zum einen eine Auflage inzwischen verbesserter Rechtssicherheit in der Versicherungs-Vertriebs-Beratung (aus EU-Recht), zum anderen auch eine Bestätigung für den Berater, hier im beschriebenen Umfang beraten zu haben. Sozusagen eine Sicherheit auch für ihn, im Nachhinein nicht angreifbar zu sein wegen eines Beratungsfehlers. Das ist doch fair, oder?

Wie hier schon ausgeführt, dient das Beratungsprotokoll beiden Seiten. Ich denke aber in erster Linie der Versicherung im zweifelhaften Schadenfall.

Nachdem es sich um ein heikles Thema, ein Betriebshaftpflichtversicherung handelt, würde ich dieses Protokoll vorher in Kopie einfordern, der AK vorlegen und erst dann unterschreiben. Denn je nach Gewerbe/Betrieb kann es in der Haftpflichtversicherung sehr viele versteckte Risiken geben, die der Versicherer erst im Nachhinein bei Schadenfall ablehnt. z.B. Subunternehmer etc. Und dann wird diese Unterschrift für Sie als Kundin zum Bumerang.