Beratungsgutschein für anwaltliche Erstberatung

5 Antworten

Beim Amtsgericht oder Landesgericht. Hier als Beispiel für Köln:http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/16/Prozesskostenhilfe.pdf

welche voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein beratungsgutschein bewilligt wird

Man geht mit seinem Anliegen zu dem Amtsgericht, daß für seinen Wohnort zuständig ist. Dort stellt man bei dem zuständigen Rechtspfleger den Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheines. Wenn das Problem nicht vollkommen "blödsinnig" ist und man tatsächlich kein Geld hat, selbst einen Anwalt zu bezahlen (das Einkommen muß man z.B. durch Bescheide belegen), bekommt man den Schein. Damit kann man zu jedem Rechtsanwalt seiner Wahl gehen. Dort zahlt man, wie beim Arzt 10,- Euro und los geht`s. Der Anwalt darf die Vertretung dann auch nicht ablehnen. Wenn nicht klar ist, ob man Beratungshilfe bekommt oder nicht, sollte man das selbst erledigen. Die Erledigung durch den Anwalt kann auch Geld kosten.

sowas kann man beim amtsgericht beantragen...

ruf doch mal in deinem zuständigen amtsgericht an und erkundige dich, die können dir am telefon gleich sagen ob es sinn hat es zu beantragen oder nicht...

Das kann Dir auch Dein Anwalt sagen und mit Dir zusammen den Antrag ausfüllen.