Benötigt das Jobcenter Informationen meiner Mitbewohner (Verdienst usw), wenn ich in eine WG ziehe?

6 Antworten

Wenn es eine WG ist (alles getrennt), dann nicht. Wenn es der Partner ist, mit dem man zusammen leben wird, JA.

Wenn es sich tatsächlich um eine WG - handelt und es nur Mitbewohner sind,dann geht das dem Jobcenter nichts an,es müssen dann nur Angaben über die Anzahl der Mitbewohner gemacht werden wenn kein Untermietvertrag existiert,dann wird die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach Personen ( Kopfanteil ) verteilt !

Definitin Nein. Bei "Miete" gibst du halt das an, was du dort bezahlst und nicht die "Miete" der gesamten WG.

Das geht das Jobcenter genau gar nichts an. Danach werden sie aber auch nicht fragen.

Nein, wenn es keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft ist.