Benötigt das Jobcenter den Bafög-Bescheid meiner studierenden Freundin, wenn aus den Kontoauszügen ersichtlich ist, dass ihre Eltern den Bafög-Satz Zahlen?

7 Antworten

Letzendlich entscheidet der zuständige Leistungssachbearbeiter, welche Nachweise erforderlich sind. Es ist zulässig, die Vorlage von Unterlagen anzufordern, "wenn ihre Kenntnis [d.h. die der Sozialdaten] zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist" (§ 67a Abs. 1 SGB X).

Die Vorlage des BAföG-Bescheides würde ich schon deshalb für erforderlich halten, weil deine Freundin (theoretisch) BAföG und eine gleich hohe Zahlung von ihren Eltern erhalten könnte. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber auch nicht ganz auszuschließen. Einen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcenter und BAföG-Amt gibt es meines Wissens nicht, so dass sie diese Angaben auch nicht auf diesem Weg erhalten könnten.

Es liegt im Ermessen der Behörde die Nachweise anzufordern, die für die Berechnung der Sozialleistung notwendig sind. Das heißt, sie entscheidet grundsätzlich ob und welche Nachweise.

Du unterliegst dabei auch der Mitwirkungspflicht nach Paragraph 60 ff SGB I. Du musst also entsprechenden Bescheid vorlegen, ansonsten kann die Leistung versagt werden (Paragraph 66 SGB I).

es sind alle erforderlichen unterlagen vorzulegen die aufschluss über das einkommen eurer bg geben.

... was bitte hat denn eine Freundin mit Deinem Hartz 4 am Hut? Und wieso werden solch sensible Daten/Angaben von Dir in die Welt hinausgeplaudert?

Da kann also etwas nicht stimmen.

Zudem kenne ich keine Eltern, die sich mit den läppischen Pauschalen nach dem BAföG abspeisen lassen. Wenn sie zahlen/leisten müssen/können, dann nach dem deutlich besseren BGB.

Die Freundin möge ihren Bescheid entsprechend prüfen.

ganz einfach, alle mitglieder einer bg haben ihr einkommen vorzulegen.

@markusher

... bekannt, eine Freundin kann allerdings kein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sein, ist es ja auch gar nicht, so ja auch die Frage.


ja, denn das Jobcenter soll ja leisten, und es muß prüfen, ob nicht doch ein anders Amt leistet.

Ist irgendwie logisch, oder nicht?

cheerio