Benötige Rat für verloren gegangene Rentennachweisdokumente aus ehemaliger DDR?

6 Antworten

Hallo Katie27,

Sie schreiben unter anderem:

Benötige Rat für verloren gegangene Rentennachweisdokumente aus ehemaliger DDR?

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/206382/publicationFile/1631/flyer_jahrespraemie_2008.pdf

Auszug:

5. Welche Dokumente oder Nachweise müssen die
Berechtigten vorlegen?
Für den Nachweis der zusätzlichen Entgelte sind geeignete Unterlagen
einzureichen, die die Höhe und den tatsächlichen Erhalt der Zahlung
belegen. 

Dies können sein: 

Arbeitgeberbescheinigungen,
Kontoauszüge, Lohn-/Gehaltsscheine, Prämierungsschreiben, etc.

6. Was wird als Beleg akzeptiert?

Als Nachweis werden schriftliche Unterlagen jeder Art akzeptiert, die
belegen, dass zusätzliche Entgelte gezahlt wurden und in welcher Höhe
sie dem Versicherten zugeflossen sind.
Ferner ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, den Erhalt und die
Höhe einer Prämienzahlung glaubhaft zu machen (z. B. durch
Zeugenerklärungen). Hierzu ist es jedoch erforderlich, dem
Zusatzversorgungsträger die genaue Höhe einer unter Umständen viele
Jahre zurückliegenden Prämienzahlung als "überwiegend
wahrscheinlich" zu vermitteln.

7. Wie kommt man an solche Unterlagen heran, wenn man sie nicht mehr zu Hause hat? Es gibt die Möglichkeit, Lohn- und Gehaltsunterlagen über Archive oder 

die Rechtsnachfolger der Betriebe und Einrichtungen zu erhalten. 

Mit vielen Archivierungsfirmen oder Rechtsnachfolgern wurde jedoch
vereinbart, Privatpersonen mit Anfragen zur Jahresendprämie an die
Rentenversicherungsträger zu verweisen.

Dem Rentenversicherungs- bzw. Zusatzversorgungsträger ist vielfach
bekannt, wo die Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe aufbewahrt
werden. 

Sofern sich Versicherte an ihren zuständigen Träger wenden,
kann dieser von Amts wegen zielgerichtet Ermittlungen führen.

Fazit:

Fragen Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte direkt bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt nach, denn diese kann von Amts wegen alle denkbaren Schritte einleiten, welche tatsächlich möglich sind!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Schön copy+paste benutzt, aber es geht bei der Frage nicht um die Jahresendprämie, denn dazu müsste erstmal die Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung nachgewiesen werden und hier mangelt es ja schon am Nachweis das überhaupt Beiträge, egal welcher Art, geflossen sind.

@derajax

Ihre wiederholt flaxigen Anmerkungen sind total fehl am Platz und helfen dem Fragesteller nicht weiter!

Wenn Sie oft immer alles besser wissen, (aber keine Fakten liefern) wo bleiben dann Ihre handfesten Hilfestellungen für den jeweiligen Fragesteller?

Ganz egal ob Jahresprämie oder nicht, wenn überhaupt noch Belege erreichbar sein sollen, dann wird an der Hinzuziehung der zuständigen DRV-Rentenanstalt in der Praxis kein Weg vorbeiführen!

Außerdem wird sich an der Art der zulässigen Belege auch durch Ihren dubiosen Einwand nichts ändern!

Konzentrieren Sie also in Zukunft auf die Beantwortung von Fragen und unterlassen Sie Ihre sinnlosen Anspielungen!

Beste Grüße

Konrad  

Am besten wäre dein SV-Buch der ehemaligen DDR, wenn dies nicht mehr vorliegt und die Zeiten bisher von der Deutschen Rentenversicherung nicht erfasst wurden, sieht das schlecht aus, da die Aufbewahrungsfristen von Nachfolgefirmen, Archiven und Insolvenzverwalter zum 31.12.2011 endete und diese sie nicht mehr aufbewahren müssen. Zeugen hast du auch keine mehr  Laut deiner Aussage.

Da bleibt dir nur noch eventuell Nachfolgefirmen etc ausfindig zu machen und zu hoffen das die noch Unterlagen besitzen.


HAllo,

die NAchweise waren für uns 1a im grünen Sozialversicherungsbuch eingetragen.

Ist das vor einer Kontenklärung abhanden gekommen, dann musst du glaubhaft nachweisen können, das du von wann bis wann Ausbildungeszeiten (Schule, Studium, Berufsausbildung) Ersatzzeiten (Wehrdienst, Kinder)

Das geht durch Ausbildungszeugnisse, Sudieneinschreibungen, und eidesstattlichen Erklärungen von Leuten, mit denen du die Zeiten gemeinsam verbracht hattes.

Beste Grüße

Dickie59

Du müsstest alle Betriebe ausfindig machen wo Du als Lehrling bzw. Arbeiter Tätig warst. Das geht auch bei Betrieben die nicht mehr existent sind. Alte Kollegen können auch eidesstattlich Arbeitszeiten bezeugen. Eventuell mal die Treuhand in Berlin anschreiben oder die Stadt- und Gemeindearchive durchforsten.

Arbeitskollegen sind leider nicht mehr auffindbar bzw wenige bekannte verstorben uÄ. Haben Sie Erfahrung mit der Treuhandanstalt?

Vielen Dank!

@Katie27

Ich hatte das Problem nach der Wende. Da hatte aber der Betrieb noch einen Sitz im Eichsfeld. Dort konnte ich meine Unterlagen abholen. Mit der Treuhand habe ich keine Erfahrungen.

Du kannst eidesstattliche Versicherungen von Leuten abgeben, die bezeugen, dass du zu den fraglichen Zeiten in einem bestimmten Betrieb gearbeitet hast. Dabei KANN die RV aber Abstriche machen.

Aber auch in der DDR wurden Arbeitsverhältnisse genau dokumentiert. Falschaussagen werden also ganz sicher auffliegen