Beleidigung im Internet über Privatchat?

4 Antworten

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Natürlich kann er dich anzeigen, bzw. einen Strafantrag stellen.

Jeder kann jeden wegen was auch immer anzeigen. Es stellt sich nicht die Frage der Anzeige an sich, sondern was aufgrund einer eventuellen Anzeige juristisch erreicht wird.

Wegen den Beleidigungen von dir, muss er seine Anzeige spätestens 3 Monate ab Kenntnis der Beleidigungen stellen, sonst sind diese strafrechtlich verjährt. Das ist so, da Beleidigung nach § 185 StGB ein Antragsdelikt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html 

http://www.rechtslexikon.net/d/antragsdelikt/antragsdelikt.htm

Es wäre aber sehr unklug, wenn er eine entsprechende Anzeige wegen Beleidigung gegen dich stellen würde, da er dich auch beleidigt hat, er dir sogar gedroht hat und er zumindest seine Drohung, sowie du dazu deine Beleidigung, zurückgenommen ha(s)t.

Eine Bedrohung im Sinne von § 241 StGB ist nur dann eine, wenn jemand einen Dritten mit einem Verbrechen ( keinen Vergehen ) bedroht. 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html

Verbrechen sind zum Beispiel die gefährliche und schwere Körperverletzung ( §§ 224 und 226 StGB ), Raub ( § 249 StGB ), Totschlag ( § 212 StGB ) und Mord ( § 211 StGB ) .

Vergehen sind unter anderen Beleidigung ( § 185 StGB ), Hausfriedensbruch ( § 123 StGB ), die einfache Körperverletzung ( § 223 StGB ), Betrug ( § 263 StGB ) oder Diebstahl ( § 242 StGB ) .

Wenn dir der Andere also damit gedroht haben sollte dir eine Faust zu geben, dann stellt das in der Regel eine Drohung der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB dar. Da § 223 StGB ein Vergehen und kein Verbrechen ist, würde hier keine Bedrohung nach § 241 StGB verwirklicht werden.

Würde der Andere dich jetzt wegen Beleidigung anzeigen, würde er im Gegenzug seine selbst getätigten Beleidigungen dir gegenüber zugeben müssen, wenn er sie nicht nur einseitig zum Beispiel per Screenshot beweisen täte.

Demnach würde die Justiz hier nach Anklageerhebung § 199 StGB anwenden. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__199.html

Jedoch ist eine Einstellung der kompletten Sache wegen Geringfügigkeit ( § 153 StPO ) oder mangels hinreichenden Anhaltspunkten für eine Anklageerhebung ( § 170, Absatz 2 StPO )  wahrscheinlicher.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

Erfolgt keine Anzeige des anderen, dann passiert gar nichts.

Erhältst du eine schriftliche Vorladung von der Polizei als Beschuldigter ( wegen was auch immer ), so nimmst du diese auf keinen Fall wahr. Du gehst also nicht zum Polizei Termin.

Denn das ist keine Pflicht. Du hast keinen Nachteil, wenn du einer polizeilichen Vorladung keine Folge leistet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

Denn alles was du bei der Polizei aussagst, kann später gegen dich verwendet werden. Also niemals als Beschuldigter bei der Polizei aussagen.

Selbst vor Gericht musst du nur Angaben zu deinen Personalien machen. Zum Sachverhalt darfst du immer schweigen oder nur das sagen, was du für richtig hältst.

Wegen dieser Sache hier brauchst du keinen Rechtsanwalt.

Du solltest das Ganze locker sehen, in Zukunft aber sachlicher argumentieren oder gleich den Dritten blockieren.

Du hast selbst gesagt, dass du ihn beleidigt hast. Da er durch den Chatverlauf die nötigen Beweise besitzt, ist es ihm möglich, einen rechtskräften Strafantrag aufgrund des Tatbestands der Beleidigung gemäß §185 StGB zu erstatten.

Hast Du einen Beweis für die gegenseitige Rücknahme? (Screenshot). Aber ich gehe davon aus, daß die Polizei da eh nicht hinterhergeht, die kümmern sich lieber um ECHTE Probleme.

MaikGoldAnwalt  10.02.2017, 11:02

Die Polizei kümmert sich zunächst einmal um alle Straftaten. Und Beleidigung ist nach § 185 StGB eine Straftat.

Die Justiz muss nicht nur gefährlicher Körperverletzung, Raub, Totschlag und Mord nachgehen.

DennisFC  10.02.2017, 11:42
@MaikGoldAnwalt

Bist du Anwalt oder was ?! Die Polizei hat besseres zu tun als sowas nachzugehen.

Klar kann er! Wird er aber nicht! Weil du ja dann auch seine Beleidigungen vorzeigen kannst und ebenfalls Anzeige stellen

MaikGoldAnwalt  10.02.2017, 11:04

Ob er nun Anzeige, bzw. einen Strafantrag stellt, überlässt du mal ihm.