Beleidigung andeuten strafbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten). Würde ich pauschal zumindest sagen. Entscheidend ist glaube ich, ob man die Beleidigung im Gesamtkontext dennoch herauslesen kann. In deinem Fall fängt das Wort mit A an und hat 9 Buchstaben, hmmmm, was könntest du damit wohl meinen.

Ich sage es dir mal so, Gerichte lassen sich auch nicht an der Nase herumführen. Im Zweifel für den Angeklagten, aber ich würde mich nicht drauf verlassen. Hängt vom Einzelfall ab. Lass es einfach, dann kommst du auch nicht in Erklärungsnot.

Keinesfalls!

Deshalb macht derjenige schließlich diese Andeutung.

Mach es doch am besten einfach nicht. Beleidigungen sind sowieso meist sinnlos und vor allem würdelos. Ich bin mir sicher, dass du deine Konversationen auch auf etwas höherem Niveau führen kannst.

Wenn man kein Rückrad hat, sollte man auch nichts andeuten. Bin aus Norddeutschland.