Beleidigung - 14Jahre, wie hohe Geldstrafe zu erwarten?

9 Antworten

Du unterliegst einigen Denk- oder Recherchefehlern. Oder beides.

Wie hier schon viele andere (und auch sehr kompetente!) Menschen schrieben, gibt es bei Jugendlichen keine Geldstrafen. Zu erwarten ist, dass das Verfahren gegen Dich gemäß § 45 JGG eingestellt wird, ohne dass Geld zu zahlen oder Sozialstunden zu leisten sind http://dejure.org/gesetze/JGG/45.html Im allerschlimmsten Fall sind vielleicht 5-10 Sozialstunden zu erwarten, bevor das Verfahren eingestellt wird. In jedem Fall gibt's keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

Wenn Du schon mal Stress mit der Polizei hattest, bist Du auf jeden Fall schon im Polizeicomputer. Das Jugendamt könnte sich für Deine Familienverhältnisse interessieren, denn das wird auf jeden Fall vom Gericht eingeschaltet. Dadurch bekommt Deine Mutter auch Stress. Wenn Du da wieder ohne Probleme rauswillst, sollte nie wieder etwas vorkommen, sonst wird es eng.

Es wäre keine Beleidigung es war Sexuelle Belästigung und du bist erst 14 das höchste was du bekommst sind sozialstunden

Sexuelle Belästigung ist kein gesetzlich normierter Straftatbestand.

Du wirst mindestens mit einer richterlichen Ermahnung rechnen müssen.

Jugendliche werden nicht mit Geldstrafen belegt.
Wenn überhaupt, dann mußt Du nur mit Sozialstunden rechnen.
Und die bemessen sich nicht nach dem Gehalt Deiner Mutter.

Du bekommst ein paar Sozialstunden , mehr nicht