Belegeinsicht Jahreskostenabrechnung?

4 Antworten

Für das Abfotographieren an sich gibt es kein Gesetz. Aber man kann sich dazu mal das Gesetz zur Belegeinsicht genauer anschauen. Und nach dessen Sinn und Zweck soll der Mieter in die Lage versetzt werden, die Korrektheit der Abrechnung überprüfen zu können. Hierfür genügt aber unter Umsänden das reine Anschauen nicht. Man muss es später nochmal genauer nachrechnen, oder man muss jemanden um Rat fragen können, wenn man selber etwas nicht ganz versteht. Aus diesem Grund kann der Vermieter das Abfotographieren nicht verweigern, er hätte andernfalls seine Pflicht, die Belegeinsicht zu gewähren, nicht voll erfüllt.

Eradikator 
Fragesteller
 05.05.2019, 19:45

Ja, ich hab auch bis jetzt nur Gerichtsurteile dank der Links von Petz1900 und UteSusanne und aus eigener Recherche dazu gefunden, die zu Gunsten des Abfotografierens entschieden wurden.

Renick  05.05.2019, 20:27
@Eradikator

Und ich halte von Links nur bedingt etwas, ich erkläre lieber mit eigenen Worten, warum etwas so ist wie es ist oder wie es sein soll. Denn das hilft dir dann ggf. beim Vermieter zu argumentieren.

.... bei uns darf der liebe Mieter die unklaren/strittigen Belege einsehen und natürlich abschreiben oder eben klicken, wenn er es nicht schnallt.

Im Mietrecht gilt auch meist das Gesetz doch gar nicht, damals gab es wenig/keine Eierpötte.

Alle, also komplett, ist Schikane, so die Gerichte auch bei uns.

Und wieso eigentlich Hausverwaltung?

Bei uns ist der Vermieter der Ansprechpartner.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mietgesetz §259 BGB