Belege für elektronische Steuererklärung nachreichen?
Muss ich bei Absendung einer elektronischen Steuererklärung (Elster) die Belege für Handwerkerleistungen, Fortbildungen etc. direkt einreichen oder muss ich diese erst nachreichen, wenn mich das Finanzamt dazu auffordert? Habe (glaube ich) irgendwann mal etwas darüber gelesen, dass man neuerdings keine Belege mehr mit einreichen muss, sondern nur noch nach Aufforderung vom Finanzamt... ist das richtig?
2 Antworten
ab erklärungen für 2017 muss man das erst machen, wenn das finanzamt dich dazu auffordert. nur der formale antrag mit unterschrift muss noch kurz nach übermittlung der daten ans finanzamt per briefpost geschickt werden.
wenn deine absetzbaren kosten plausibel sind und im rahmen der vorjahre liegen, wird das nicht passieren. höchstens, wenn du auf einmal extreme kosten geltend machen möchtest.
Aber nicht, wenn die elektronische Übermittlung mit einer qualifizierten Signatur erfolgt ist!
Erst wenn das Finanzamt dazu auffordert.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/welche-belege-muessen-in-die-steuererklaerung.html
Super! In dem mitgesendeten "link" steht alles, was ich wissen wollte :-) Danke!