Belästigung nach ebay Verkauf- Rückgaberecht bei ebay?

3 Antworten

Bei dieser Aussage:


also habe ich dazu nichts geschrieben (original o.ä) nur das was auf den
Kopfhörer stand bzw auf dem Karton, Bilder gemacht und fertig!

stellt sich mir die Frage, ob Du Fake verkauft hast.

Fake-Verkauf ist verboten und der Käufer wäre im Recht, dass er von Dir Originalware erhalten möchte. Welchen Grund gibt der Käufer an?

Ich weiß über die Kopfhörer nichts da ich diese selbst erworben habe und nicht benutzt habe ... Ich habe damals 150 Euro bezahlt und seit dem Kauf habe ich diese in der ecke stehen gehabt

@Prinzessin0801

Das interessiert nicht. Unwissenheit schützt nicht vor berechtigter Reklamation. Welchen Grund gibt der Käufer für seinen Wunsch an?

Die wären nicht original - er hat nicht danach gefragt, ich habe ihm die gezeigt und direkt gesagt ich weiß nichts über die Kopfhörer und denke nicht das sie original sind ! ... Bin kein markenfreak und kenne mich da nicht aus

Was hat er den dafür Bezahlt? 

50 Euro

@Prinzessin0801

Normalerweise ist es so das mit dem Übergeben des Geldes eine Einwilligungserklärung zustande kommt was soviel Bedeutet das der Käufer den Artikel Akzeptiert und Kaufen will. 

Da er es auch in der Hand gehalten hat und es sich angeschaut hat und du ihm alle Fragen die er gestellt hat, auch beantwortet hast und auch darauf hingewiesen hast das es ein Privatkauf ist, kann der nicht viel machen. Einfach Ignorieren und falls nötig nochmal eine Email schreiben in dem du ihn das erklärst, würde dir auch dabei helfen es zu formulieren. 

Viele Grüße hoffe konnte helfen.

Ich habe ihm zwei emails geschrieben mit folgendem Inhalt Ich würde sie bitten mich nicht weiter zu belästigen sie sind den Kauf eingegangen sie haben die Kopfhörer vorher gesehen und dem Kauf zugestimmt. Gekauft wie gesehen! Zudem habe ich vorher darüber informiert das eine Rückgabe nicht möglich ist indem ich in die Anzeige geschrieben habe privat verkauf - kein Rückgaberecht Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes nämlich folgendes: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.

@Prinzessin0801

War es eigentlich über Ebay oder Ebaykleinanzeigen? Hast du eine Antwort auf die letzte Email bekommen? 

ebay Kleinanzeigen, ja er sagte er werde weiter regelmäßig mich aufsuchen

@Prinzessin0801

Musste mir grade bei deinem Satz das Lachen verkneifen. Er will dich weiter aufsuchen ^_^ 


Wenn er dich weiter aufsuchen will dann kriegt es es mit dem Gesetzt zutun.




§ 238 Nachstellung

(1) Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder eines anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Kannst ihm das schicken und noch dazu schreiben sollte er es noch einmal machen das du dann einen Anwalt einschaltest das schreckt die meisten ab.




Da du als Privatverkäufer auch angegeben hast, dass es kein Rückgaberecht gibt, kannst du dem Käufer deutlich machen, dass du dich belästigt von ihm fühlst &' gegebenenfalls die Polizei rufen würdest, aber die Ware zurück nehmen musst du nicht.