Belästigung + Ruhestörung

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Rechtliche Grundlagen Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.

Verfahrensweisen Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.

Durch die Stadt wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.

Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren? Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.

In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.

Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.

Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.

Miete mindern...Dann muß sich der Vermieter kümmern...

Lärm von außerhalb des Hauses ist Lärm, für den im Regelfall weder der Mieter noch der Vermieter etwas können. Es geht also hier um Mängel, die von dritter Seite kommen. Ist in einem solchen Falle der Vermieter nicht in der Lage, gegen den bzw. die Verursacher der Störung erfolgreich vorzugehen und muß diese somit entschädigungslos hinnehmen, tragen Vermieter und Mieter den an sich gerechtfertigten Minderungssatz nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) jeweils zur Hälfte (Amtsgericht Köln in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1983, Seite 53). Es findet also eine hälftige Risikoverteilung statt.

wende dich erst mal an deinen vermieter.hilft er dir ist es gut,tut er nix droh mit einem anwalt für mietrecht und sag das dieser die miete mindern kann sollte der lärm nicht nachlassen.und auch mit hartz4 kannst du umziehen du brauchst nur einen guten grund und musst alle vorgaben einhalten die das amt vorgibt. ich wünsch dir alles gute

Das sowas überhaupt erlaubt wird in Deutschland ist echt ne Frechheit. Das ist so als ob man Drogen und so sehe ich das Sisha Rauchen legalisiert. Aber die Stadt ist ist ja soo arm da muss man jede Steuer mitnehmen. Würde auch erst mit den Betreiber sprechen wenn nicht fruchtet Ordungsamt immer wieder meckern ansonsten rechtliche Schritte einleiten. Viel Glück ! Und hoffentlich bald Ruhe . 

Eigentlich ist die Polizei verpflichtet zu kommen, wenn du eine Ruhestörung meldest. Vielleicht mal schriftlich die Ruhestörung melden?