Bekommt meine Tochter 18 Jahre Hartz 4 obwohl sie zuhause wohn?

7 Antworten

Nein, Harz 4 bekommt man erst nach abgeschlossener Ausbildung, oder mit 25, wenn man nicht noch in Ausbildung ist.

Die Eltern sind Unterhalls-pflichtig.

Solange sie noch bei Euch daheim wohnt, hat sie prinzipiell ( rechnerisch ) einen Anspruch von derzeit etwa 400 Euro ALG Il zur Sicherung ihres eigenen Lebensunterhaltes. Davon wird das Kindergeld in Höhe von derzeit ca. 180 Euro mindernd vom Bedarf abgezogen. Zu klären wäre zudem noch, ob sie bzgl. Krankenversicherung noch familienversichert bleiben kann, oder nun selbst dafür sorgen muss. ( kostet dann ca. 150 Euro / mtl )

Ob sie nun aber wirklich einen Anspruch auf ergänzendes ALG II hat, das richtet sich in der Tat nach Euren Netto-Einkünften abzüglich der Kosten der Unterkunft + Heizung Eurer Wohnung oder Eures Hauses.

Weiter ist noch zu berücksichtigen, ob sie das einzige ( volljährige ) Kind in Eurem Haushalt ist und ob zudem noch Unterhaltsverpflichtungen für andere ( volljährige ) Kinder ausser Haus bestehen könnten. 

Da Ihr grundlegend aber ( je nach Höhe Eures verfügbaren Netto-Einkommens ) noch unterhaltspflichtig seid, so müsstet Ihr bei einer Antragstellung Eurer Tochter auf ergänzendes ALG II dann ebenfalls Eure Einkommens- / und Vermögensverhältnisse nebst detaillierter Aufstellung Eurer monatlichen Kosten der Unterkunft + Heizung offenlegen.

Da es aber nach obiger Vermutung ohnehin nicht mehr als ~ 220 Euro zzgl. ggf. KV-Mindestbeitrag ergänzender Anspruch auf ALG II für sie werden dürfte, wäre es für Euch leichter, wenn sie sich zumindest für den Übergang einen 450-Euro Minijob suchen würde.

Das erspart Euch auf jeden Fall einen Wust von Anträgen nebst Dokumenten und Bescheinigungen beim Jobcenter.

wenn Deine Tochter bei Euch wohnt und erst 18 Jahre alt ist, wird Euer Gehalt mit angerechnet. Ihr als Eltern seit bis zu ihrem 25. Lebensjahr für sie zuständig. Die Tochter bekommt das Kindergeld ja nicht, das bekommt Ihr als Eltern für die Tochter! Eure Tochter MUSS sich aber um einen Ausbildungsplatz bemühen und sich beim Jobcenter als Ausbildungssuchend melden, unbedingt.

Ich empfehle den genauen Satz beim Jobcenter zu erfragen. Ich habe einen Sohn und spreche daher aus eigener Erfahrung. So war es bei uns.

Ich denke mal, hier antworten noch einige Experten. Ich meine das jetzt nicht abwertend. Bitte richtig verstehen, okay?

Wenn sie bei den Eltern lebt, kann sie noch keinen eigenständigen Antrag stellen. 

Ihr könnt dann nur als FAMILIE in Form der Bedarfsgemeinschaft einen Antrag stellen. 

Dazu gehören dann natürlich die Einkommensverhältnisse ALLER auf den Tisch.

Ich hab gehört ab 25 gib es erst hartz 4. Ausser man hatte schon ne Job oder eigene Wohnung. Denn soweit ich weiß sollen die jungen Leute in Ausbildung oder Job gebracht werden. Wenn es eurer Kind in keine Ausbildung geschafft hat, warum macht sie keinen Job egal in welch form?