Bekommt meine Freundin Hartz4 obwohl ich ein eigenes Haus habe?

9 Antworten

Ich sag mal so.
Das gesamte Recht um die Bedarfsgemeinschaften ist mit heißer Nadel gestrickt, denn letztlich bestehen auch nach einem Jahr des Zusammenlebens - eine willkürliche Grenze - keine Unterhaltsansprüche zwischen unverheirateten Partnern.
Das heißt, wenn beide Partner in einer eidesstattlichen Versicherung erklären, nicht für den anderen aufkommen zu wollen und aufzukommen und zusätzlich noch ein Untermietvertrag oder Mietvertrag existiertm dann hat die ARGE schlechte Karten, selbst wenn man zusammen pennt. Man könnte das Ganze noch dadurch erhärten, dass man den Partner offiziell auf Unterhalt verklagt (kostet Kohle) und natürlich ein abschlägiges Urteil erhält. Selbst wenn man zusammen in einem Bett pennt, lässt sich auch nach einem Jahr daraus nicht zwingend eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft konstruieren, denn - und das - muss man sich vor Augen halten, die maßgeblichen Punkte in § 7 SGB II und in den Fachanweisungen der ARGEN sind nur Indizien für das Vorliegen einer BG.
Ich würde mir vor Ort einen findigen Anwalt für Sozialrecht suchen, und das Ganze auf dem Klageweg - darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen - durchziehen.

Völlig richtig, was VirtualSelf schreibt. Sehe ich auch so ...ggf. klagen . Falls Ihr nicht finanz.füreinander einsteht, müsst Ihr Euch auch nicht zur BG machen lassen. http://hartz.info/index.php?topic=30.0

Du hast schon gelesen, dass es wohl darauf hinausläuft, dass sie keine Unterstützung bekommen wird, weniger wegen deines Grundbesitzes, als wegen deines Einkommens.

Ich möchte aber auch noch einmal wegen der Migräne nachhaken. Die Forschung in diesem Punkt zeitigt immer wieder neue Ergebnisse. Bitte beschreibe doch mal genau, wie sich die Migräne äußert und was deine Freundin bisher versucht hat.

zum Beispiel ein/e gute/r Heilpraktiker aufsuchen!

Es ist so das Ihr in einem eheähnlichen Verhältnis lebt und das gilt bei Hartz 4 genau wie eine Ehe. Wenn du also verdinest und ein Eigenheim hast bekommt sie nichts, maximal die Krankenversicherung wird gezahlt. Wenn sie alleine leben würde bekäme sie Hartz 4, allerdings darf sie auch nicht einfach sagen dann nehme ich mir eine Wohnung damit das Amt bezahlt und lebt trotzdem weiterhin bei dir, das wäre dann Betrug.

Du musst mal nach HartzIV Rechner googeln.

Normalerweise werden ihr zusammen veranlagt, heißt dein Einkommen wird berechnet und dann könnt ihr ergänzendes HartzIV bekommen. Was dein Haus angeht, werden nur die Zinsen angrechnet, aber die Tilgung nicht, die müsste dann von den Lebenshaltungskosten besttritten werden. Mit 1200.- netto kann es sein, dass ihr nichts dazu bekommt.

Eine andere Variante ist, dass ihr in deinem Haus getrennte Räumlichkeiten bewohnt und ihr als Wohngemeinschaft lebt. Ob ihr miteinander ins Bett geht, geht keinen was an.

Mach einen Mietvertrage mit ihr, weise ihr einen Raum zu, der nur ihr gehört, in dem ihr Bett steht und macht einen Vertrag über die anteiligen Beiträge betreff Strom, Heizung usw.

Mit welcher Begründung soll eigentlich die Allgemeinheit, ihm eine Haushäterin, Köchin, Putzfrau und (ach ja ) Bettgenossin zahlen?

In puncto Hartz IV nicht - aber zum Thema Migräne möchte ich was sagen und auch was fragen: Hat Deine Freundin chronischen Clusterkopfschmerz? Dann hat sie mein vollstes Bedauern - wenn sie normale Migräne hat, soll sie unbedingt mal Akupuntur machen. Ich kenne 2 Fälle, wo das aufhörte. Clusterkopfschmerz hat aber eine frühere Schulkollegin auch wegbekommen, indem sie ein Pillenpräparat nimmt, das durchgängig genommen wird und was die Regel mit der Zeit gänzlich ausfallen lässt.

Ich würde an diesem Punkt ansetzen. Wenn sie 5 x wöchentlich Migräne hat, dann nützt ihr auch kein Geld der Welt - dann ist ihr Leben Qual

Nein, nur normale Migräne die durch einen Bandscheibenschaden kommt. Sie hat ein gutes Medikament, allerdings ist es durch die neue Reform in der Zuzahlung von 5 auf 35 in die Höhe geschnallt....

@Hubi1898

Würde trotzdem mal einen Heilpraktiker aufsuchen. Mit Akupunktur kann man erstaunliche Ergebnisse erreichen. Ferner ist das doch schon chronisch und ich würde mich mal an Akte X oder so wenden. Die haben schon oft Fälle vorgeführt und konnten einigen Menschen bereits erstaunlich gut helfen dadurch. Gebt diesbezüglich doch nicht auf - unsere Gesundheitsreform ist im A. - soviel steht fest - deshalb gebt dennoch nicht den Kampf auf. Das ist kein Leben mit Migräne

@Hubi1898

Bei einer chronischen Erkrankung ist ihr Zuza hlung auf 1 % ihres Einkommens beschränkt,wenn sie also gar kein Einkommen hat, kannsie sich gänzlich befreien lassen.