Bekommt man Wohngeld vom Amt auch als Untermieter?

4 Antworten

Ja, das könnte sie natürlich bekommen. Was meinst Du mit "würde sie 211 Kaltmiete dazu bekommen?"

Wohngeld könnte sie im Grunde erhalten. Wieviel das wäre, hängt davon ab, wie hoch die Wohnkosten sind. Die Wohngeldberechnung erfolgt nach einer recht komplexen mathematischen Formel. Man benutzt am besten einen Wohngeldrechner im Internet.

die vollen 211 euro würde sie natürlich nicht bekommen.das bekommt sie wenn sie eine eig wohnung mit 45 qm bezieht.bei uns würde sie halt ein zimmer bekommen und küche,bad werden gem. genutzt.

sie bekommt natürlich nicht die vollen 211 euro,das bekommt sie nur bei 45 qm eigener wohnung.sie würde bei uns ein zimmer bekommen und küche und bad werden zus genutzt.sie gilt dann nicht in unserer bedarfsgem. oder?

@inan1055

Jetzt wirfst Du alles Mögliche durcheinander. "BG"en gehören zum ALG II - "Hartz IV". Du sagtest aber, sie bezöge ein ALG I.

Und wieso Eure BG? Bezieht IHR ALG II?

in welcher höhe kann ich leider nicht sagen, aber als untermieter bekommt sie meiner meinung nach auch wohngeld. mein mitbewohner hat letztes jahr schließlich auch die miete in unserer wg vom amt gezahlt bekommen. das ist natürlich nicht zu 100% das gleiche, vor allem, weil er hier schon gewohnt hat, als er sich arbeitslos gemeldet hat.

Wohngeld bekommt jeder, sofern es die finanziellen Verhältnisse erfordern ist das ein Rechtsanspruch.

Es hängt lediglich von Miete, Wohnungsgrösse, Personenzahl und Einkommen ab.

Mit ALG 1 oder ALG 2 hat das erstmal garnichts zu tun.

Es gibt Wohngeldrechner im Internet z.B. diesen:

http://www.n-heydorn.de/wohngeldrechner.html

Sie würde halt bei uns in der wohnung ein zimmer bekommen und badezimmer küche etc wird ja dann geteilt.bekommt Sie dann trotzdem etwas?es ist auch eine mietwohnung die wir beziehen und das einkommen ist auch über dem durchschnitt.es ist aber keine gem bedarfsgemeinschaft.lieg ich da richtig?

@inan1055

Ja, Ihr müßt halt einen richtigen Mietvertrag machen und die Miete muß auch nachweislich bezahlt werden. Und dann eben WG beantragen. Wohngeld gibts dann ab dem Monat in dem es beantragt wurde. Wieviel könnt Ihr auf meinem Link berechnen - ich denke nicht, daß ein Zimmer die die Grenzen überschreitet.

Falsch: WoG hat etwas ganz entscheidendes mit ALGII zu tun: sie schliessen sich gegenseitig aus. Beides kann man nicht erhalten!

@derdorfbengel

Ja das stimmt schon, aber oft erspart das Wohngeld den Gang zum Jobcenter und die damit verbundenen Auflagen und Prozeduren, wenns trotzdem nicht reicht muss man halt ALG II beantragen und da fällt das Wohngeld dann natürlich weg.

Sofern Euer Vermieter der Untervermietung zustimmt, steht dem nichts entgegen.

Allerdings muss man sorgfältig darauf achten, dass daraus nicht eine Bedarfsgemeinschaft wird, was zur Kürzung bzw. zur Streichung der Bezüge führen würde.

Sie muss für das Amt nachvollziehbar einen eigenen Haushalt führen. Dabei kann man, wie ich aus dem Bekanntenkreis weiß, über "Kleinigkeiten" stolpern, wie z. B. das nur einmal Seife am Waschbecken vorhanden ist, kein eigenes Ess- oder Kochgeschirr etc.

als schwiegermutter ist sie eh nicht in der gem bedarfsgem oder? heisst das sie brauch ihr eig geschirr und seife?