Bekommt man Witwenrente, wenn man selber noch nicht im Rentenalter ist?
Der Mann meiner besten Freundin leidet an Krebs und wird vermutlich sterben. Meine Freundin ist seit 1 Jahr nicht mehr berufstätig, um sich mehr um ihn kümmern zu können. Sie ist schon 55 und hat Angst, dass sie keine Arbeit mehr findet, wenn er gestorben ist. Kann sie von der Witwenrente eigentlich leben oder muss sie selber arbeiten gehen, weil sie ihr Rentenalter ja noch nicht erreicht hat? Arbeitslosengeld bekommt sie ja nicht, weil sie freiwillig aufgehört hat zu arbeiten.
5 Antworten
Ja, sie hat Anspruch auf Witwenrente.
Voraussetzung für den Bezug einer Witwenrente oder Witwerrente ist, dass der verstorbene Angehörige eine Wartezeit von fünf Beitragsjahren in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/hinterbliebenenrente.htm#ixzz2VQwTTAbx
danke für den *
Genau für diesen Fall gibt es ja die Hinterbliebenenrente. Wenn ihr Mann im gleichen Alter ist, dürfte er ja wohl auch schon mehrer Aufforderungen erhalten haben, seinen Versicherungsverlauf zu klären. Danach kommt auch automatisch eine Rentenschätzung. Diese ist sehr genau und verändert sich auch nur unwesentlich, da der rentenversicherungsträger davon ausgeht, dass der Versicherte bis zum 60. lEBENSJAHR WEITER GEARBEITET HÄTTE:
Das gilt natürlich nur für den "normalen Arbeitnehmer in der Rentenversicherung"
Die Rentenschätzung ist aber nur für den Fall, wenn er noch bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet HÄTTE. Hat er aber nicht, weil er lange vorher schon krank wurde. Er bezieht selber ja auch keine Rente, sondern noch Krankengeld. Da wird es mit der Witwenrente wohl nicht so üppig ausfallen.
Klar bekommt sie Hinterbliebenenrente. Informiere dich bei einer Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung oder online auf dem Portal. Die haben da immer viele Broschüren zum runterladen, da ist das auch immer anhand von Beispielen erklärt.
Witwenrente hängt nicht vom eigenen Alter ab. Auch mit 55 kann sie noch etwas finden, was gut für sie wäre, damit sie ihre eigene Rente noch erhöhen kann. Ob sie von der Witwenrente leben kann, hängt davon ab, wieviel Rente der Mann jetzt bekommen hat.
Die Aussage zum Arbeitslosengeld würde ich mit einer Nachfrage bei der Arbeitsagentur überprüfen. Ggf wird die Pflege Ihres Mannes auch angerechnet.
Einfach so würde ich nicht davon ausgehen, dass kein Arbeitslosengeldanspruch besteht.
wenns soweit ist, antrag ausfüllen und abschicken: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0500.html