Bekommt man Studentenbafög wenn man bereits vorher gearbeitet hat?
Man kann ja auf seinem Konto und Sparbuch bis zu 5.200 Euro Vermögen haben, welches nicht angerechnet wird.
Was ist aber, wenn man eine 3-jährige Ausbildung absolviert hat, viel Geld abgehoben hat und kaum noch Geld auf dem Konto hat (zb. nur noch 1000 euro), bekommt man dann trotzdem Studentenbafög?
Oder kann das Bafög Amt sagen, dass man ''Pech'' hat, da man eigentlich ohne das Bafög ausgekommen wäre, wenn man nicht so "verschwenderisch" gewesen war.
Oder muss man nur bis zum Antrag des Bafögs unter der Vermögensgrenze liegen und man bekommt dann Bafög?
Bitte nur diejenigen antworten, die vor ihrem Studium bereits eine Ausbildung absolviert und Geld verdient hatten.
LG :)
3 Antworten
Hast du das Geld erst kurz vor deinem Bafögantrag abgehoben? Wenn ja kann es dir passieren dass du nachweisen musst, wo das Geld geblieben ist. Es gibt ja auch Leute die Geld haben, dass dann aber abheben und unter dem Kopfkissen verstecken um Bafög zu kriegen. Interessant ist für die aber nur, was du im Jahr des Antrages auf dem Konto hattest. Wenn das weniger als 5200€ waren, sollte es keine Probleme geben.
Beim Bafög wird das Einkommen Deiner Eltern kontrolliert und sie müssen ihre Einkommensteuererklärung vorlegen. Arbeiten sie beide und haben zuviel verdient, müssen Deine Eltern zahlen. Verdienen sie wenig, bekommst Du Bafög. Wie es allerdings mit einem Sparbuch ist weiss ich nicht. Wird aber sicher im Antrag nach gefragt.
Mein Sohn hat vorher auch eine Ausbildung gemacht und danach erst studiert und da war es so wie von mir beschrieben. Allerdings hat er nicht mehr zu Hause gewohnt in der Ausbildung.
- Wenn du ein Sparkonto hast und kurz bevor du Bafög beantragst auffällig viel Geld abhebst, dann wird das Bafögamt auf jeden Nachweise für den Verbleib des Geldes fordern, da du ja im Prinzip das Geld auch unter deinem Kopfkissen statt auf dem Sparbuch verstecken könntest.
- Wenn das Bafögamt anerkennt, dass du das Geld für etwas ausgegeben hast und nicht nur beiseite geschaft hast, dann wird dir das Amt nicht sagen "Pech gehabt". Du darfst - wie bereits gesagt - aber das Geld nicht (zu auffällig) beiseite schaffen.
das es elternabhängig ist, ist mir schon klar. meine frage war aber anders. bekommt man überhaupt geld wenn man VORHER schon eine BERUFSAUSBILDUNG gemacht hat? (man verdient ja damit, wenn man zu hause gewohnt hat und nur spart, mindestens 10.000 euro)