Bekommt man Rente ab Rentenantrag?
Hallo, nach 2 Herzinfakte, habe ich im April 2009 einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt, der im Juli 2009 abgelehnt wurde. Darauf hin habe ich einen Widerspruch eingelegt. Nach Untersuchungen von Ärzten die vom Sozialgericht beauftragt wurden kam man zu dem Ergebnis das eine volle Erwebsminderung seit Anfang 2011 vorliegt. Gestern kam ein Vergleichsvorschlag von der Rentenversicherung dass sie eine volle Erwebsminderung auf Zeit ab 14.02.2011 anerkennen. Und eine Rente ab 01.09.2011 bis 31.12.2013 zahlen wollen. Meine Frage, dazu steht mir die Rente nicht ab Renten Antrag zu? Vielleicht noch wichtig zu wissen, habe seit 2009 auch keinerlei Einkünfte. Über Antworten würde ich mich sehr freuen
5 Antworten
Die Rente wegen Erwerbsminderung wird grundsätzlich mit einer Karenz von 6 Monaten gezahlt. Normalerweise ist das ohne Belang, weil in dieser Zeit noch Krankengeld gezahlt wird. Bei einer Überschneidung würden beide Leistungen sowieso gegeneinander aufgerechnet. Das gleiche würde dir jetzt ebenfalls passieren. Die Nachzahlung wird mit anderen erbrachten Sozialleistungen verrechnet.
bei mir war es jedenfalls so, dass ich rückwirkend dann die Rente ausgezahlt bekam. Ich vermute mal, dass es normal so ist. :-)
Wieso erst ab 2011 EU? Im Grunde eigentlich rückwirkend, wenn das rechtzeitig im Widerspruchsverfahren geprüft wurde. Oder war es dann ein erneuter Rentenantrag?
Hei
ich habe auch EM-Rente. Mir wurde sie ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt. Wehre dich gegen diesen VErgleich, der zu deinen Ungunsten ist.
Alles Gute
Grüssle
Frag lieber deinen Versichertenältesten.Der kann dir genau Auskunft geben.