Bekommt man noch bafög wenn man im 3. Semester Studiengang wechselt?

2 Antworten

Bei einem Fachrichtungswechsel kann die Ausbildungsförderung nur unter bestimmen Umständen weiter geleistet werden.

Grundlage ist § 7 Abs. 3 BAföG. Nach einem Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn für den Fachrichtungswechsel / Ausbildungsabbruch ein wichtiger oder unabweisbarer Grund bestand. Wichtiger Grund ist z.B. die mangelnde intellektuelle Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Unabweisbar ist ein Grund , der den Abbruch oder Wechsel zwingend erfordert. Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch müssen unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen werden.

Allgemein ist bei einem Fachrichtungswechsel / Ausbildungsabbruch an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien zu beachten, dass ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters anerkannt werden kann. Ein unabweisbarer Grund ist auch später noch zu beachten.

Quelle: https://www.bafög.de/de/fachrichtungswechsel-387.php

Woher ich das weiß:Recherche

Theoretisch möglich, für eine praktische Antwort in deinem Fall gibst du zu wenig Informationen.