bekommt man nach 6 jahren arbeit eine abfindung?

5 Antworten

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Abfindungen gibt es i.d.R. wenn der Arbeitgeber sie anbietet um Arbeitnehmer die schwer kündbar sind "loszuwerden", um lange Kündigungsfristen und/oder Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.

Außerdem gibt es Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans den der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber bei mehreren betriebsbedingten Kündigungen abgeschlossen hat oder wenn ein Arbeitsgericht eine Abfindung vorschlägt/ansetzt.

Wie groß ist denn der Betrieb? Wenn Du die Kündigung schon an Silvester bekommen hast, warum fragst Du jetzt erst? Du wirst bestimmt keinen Cent mehr bekommen.

Du hättest innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben müssen (falls der Betrieb mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte hat). Dann hättest Du eine Chance auf eine Abfindung gehabt. Jetzt ist es vorbei, die Fristen sind versäumt und die Kündigung gilt.

Danke fürs Sternchen

Abfindungen sind immer eine Verhandlungssache. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht, außer der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag sieht eine Abfindung vor.

Habt Ihr im Unternehmen einen Betriebsrat? Wenn ja, was haben die Kollegen denn gesagt?

Wenn ja, was haben die Kollegen denn gesagt?

Die hätten ihm geraten innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben wenn es nicht gerade ein Kleinbetrieb ist.

Ein guter Betriebsrat hätte auch von sich aus mit dem Mitarbeiter gesprochen oder ihm ein Gespräch angeboten.

Bitte geh damit zu einem Anwalt oder der Gewerkschaft. SCHNELL! 

Eine Abfindung entsteht nach deutschem Arbeitsrecht nach einer Kündigung nicht automatisch. Vielmehr muss eine Abfindung verhandelt werden. Die Grundidee: Der Arbeitgeber erkauft sich die Möglichkeit, trotz des deutschen Arbeitsrechts welches sehr komplex ist, das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden zu können.

Voraussetzung ist immer, dass eine Kündigung nicht rechtskräftig ist. Rechtskräftig wäre die Kündigung in deinem Falle, wenn du nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage eingereicht hast. Wurde eine solche nicht erhoben hat die Kündigung ohne wenn und aber das Arbeitsverhältnis beendet.

Es sind wenige Ausnahmen denkbar. So hätte eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp das Arbeitsverhältnis nicht beenden können, da es eben schlicht keine formwirksame Kündigung ist. Solltest du an der Erhebung der Kündigungsschutzklage aus gravierenden Gründen verhindert gewesen sein, könntest du Wiedereinsetzung beantragen und trotzdem Klage einreichen. Der Grad hierfür ist extrem schmal und ich denke mal das hier alle zeitlichen Fenster verlassen wurden.

Von daher: Eine Abfindung entsteht praktisch nie automatisch und muss verhandelt werden. Ohne Kündigungsschutzklage gibt es aus Sicht des Arbeitgebers keinen Grund insoweit in Verhandlung zu treten

Nein, auf eine Abfindung gibt es keinen Rechtsanspruch