Bekommt man mit ALG 1 eine Wohnung bezahlt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Antrag würde ich jetzt schon stellen,da dir spätestens ab der Geburt des Kindes eine eigene angemessene Wohnung zusteht !

Die dürfte zwischen 55 qm - 60 qm groß sein,was sie in deiner Stadt kosten dürfte,das sie als angemessenen vom Jobcenter angesehen würde,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen.

Laut SGB - ll würden dir nämlich jetzt schon ein Schwangeren Mehrbedarf von ca.60 € zustehen,bis zur Geburt des Kindes und eine Pauschale für Schwangerenbekleidung. Dazu kommt dein Regelsatz von 391 €.

Ab der Geburt stehen dir dann zu :

  • Regelsatz du 391 €
  • Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines Regelsatzes 140 €
  • Regelsatz Kind 229 €
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung,warm Miete

Davon sind dann Kindergeld und Unterhalt / Unterhaltsvorschuss vom Bedarf des Kindes abzuziehen.

Da du vor der Geburt berufstätig warst und über 300 € Nettoeinkommen hattest,könnte es sein,das du von deinem Elterngeld dann einen Freibetrag geltend machen kannst,max.300 € vom Elterngeld.

Wenn das durch die Kündigung nicht auf dich zutreffen würde,dann wird das Elterngeld bis auf 30 € Versicherungspauschale als Einkommen angerechnet. Was dir evtl.auch noch zustehen würde ist,wenn der Kindsvater nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch leistungsfähig ist,das du bis zum 3 Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt bekommen könntest,der dir wiederum angerechnet würde.

Dazu steht dir dann spätestens ab der Geburt wie gesagt eine angemessene Wohnung zu,dazu eine Erstausstattung der Wohnung,eine Erstausstattung für das Kind ( eigentlich schon 8 - 12 Wochen vor der Geburt ) und ggf.ein zinsloses Darlehn für die Kaution der Wohnung.

Danke für deine aussagekräftige Antwort :-)

Liebe Grüße

@Sandfee

Gern geschehen !

Grundsätzlich steht dir spätestens ab Geburt des Kindes eine eigene abgeschlossene Wohnung zu.

Größe der Wohnung überlicherweise etwa 55 - 60m² für 2 Pers., Hund ist leistungsrechtlich genauso bedeutungslos wie ein Toaster; pekuniäre Angemessenheitsgrenze musst du im JC vor ort erfragen.

Alg1 wird spätestens ab Geburt wegfallen, wenn du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst.
Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem vergangenen Einkommen, Höhe des Unterhaltes für Kind und dich nach Einkommen des Vaters.

Da Alg1 wegfallen wird, wenn du das Kind betreust, wird Alg2 möglich UND wahrscheinlich. Höhe des Anspruchs hängt im wesentlichen von den (kommunal) variablen Kosten der Unterkunft, Höhe des Elterngeldes und Höhe des Unterhalts ab.

Beim Auszug wird dir zudem mutmaßlich eine Wohnungserstausstattung zustehen.

Super und Danke für diese sehr hilfreiche Antwort!

Sonnige Grüße

Geh doch einfach mal zu deinem zuständigen Amt und frage dort nach. Woher sollen wir das wissen?

Und der Hund ist dem Amt reichlich egal.

Danke für deine Antwort, Schade, dass du keine mir keine Erfahrungswerte mitteilen kannst.

Beim Amt werde ich natürlich auch nachfragen, jedoch interessieren mich auch die Erfahrungswerte der User hier.

Info mit Hund war rein informell....

@Sandfee

Das Amt wird dich auch erstmal auf die vorrangigen Unterhaltspflichten des Kindsvaters verweisen.

@Sandfee

Danke für deine Antwort, Schade, dass du keine mir keine Erfahrungswerte mitteilen kannst.

Erfahrungswerte sind vollkommen sinnlos, da Höhe möglicher Leistungen von zahlreichen individuellen Gegebenheiten und KONKRETEN ZAHLEN abhängt.

@VirtualSelf

Wenn du meine Frage für "vollkommen sinnlos" erachtest - warum antwortest du dann überhaupt mit einem "vollkommen sinnlosem" Kommentar?

Liebe Grüße

Erstmal ist der Kindsvater und nicht der Steuerzahler für deinen Unterhalt verantwortlich und zwar 2 oder gar 3 Monate vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt. Was ist also mit dem?

Danke für deine Antwort,

das der Kindsvater Unterhalt zahlen muss ist mir auch klar - aber wieviel das sein wird weiß ich noch nicht. Die Frage hat auch nichts mit der Unterhaltszahlung zu tun - sondern mit der Wohnung.

@Sandfee

Es geht ja wohl um die Finanzierung der Wohnung. Und die ist eben Sache des Kindsvaters. Der hat Unterhalt für dich und dein Kind zu leisten. Das Amt hat mit der Finanzierung der Wohnung erstmal nichts zu tun, weil gar keine Bedürftigkeit vorliegt. Gegebenenfalls käme maximal Wohngeld in Betracht. Aber das hängt eben konkret von deiner Einkommenssituation ab, also den Unterhaltsleistungen des Kindsvaters.

Hund - zählt nicht! Eltern zahlen noch...

Nein, Unterhaltspflichten der Eltern sind erschöpft. Aber dafür hat sie ja jetzt den Kindsvater.

@Atzec

Wie das mit dem Unterhalt meiner Eltern und des Kindsvater aussieht weiß ich noch nicht - aber das ist auch nicht die Frage!