Bekommt man Krankengeld Sperre wenn man nicht Erwerbsminderungsrente beantragt?
Ich war im Krankenhaus und Reha ( Operation). In der Reha fanden die mein Restleistungsvermögen stark gemindert. Nun bin ich zu Hause und beziehe Krankengeld. 6 Wochen nach der Reha kam nun gestern mein Reha Abschlussbericht. Als Fazit war dort vermerkt, dass mein „ Restleistungsvermögen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 h für Voraussicht mindestens 3 Jahre“ und „ empfohlen Erwerbsminderungsrente zu beantragen“. Nun steht da ja Empfehlung. Oder ist das Pflicht? Ich bin mir nämlich noch nicht schlüssig ob ich das überhaupt beantragen will. Ich weiß ja, dass es keine grundsätzliche Pflicht gibt, Erwerbsminderungsrente zu beantragen, aber wird dann nicht die Krankenkasse das Krankengeld streichen? Und wenn ja, wie lange Zeit habe ich zum Nachdenken? Geht dieser Bericht von der Rentenversicherung nun unmittelbar an die Krankenkasse. Bekomme ich schnell Druck? Ich bin grad erst im ersten Monat Krankengeld. Gibt es für mich eine Wahl ( zumindest ein paar Monate) ob ich Krankengeld beziehe oder diesen Antrag stellen? Oder geht es jetzt schnell?
5 Antworten
Die Krankenkasse kann dich zu einem ( neuen) RehaAntrag auffordern. Nicht zu einem Rentenantrag.
Sollte jedoch EM vorliegen, gilt der Rehaantrag als Rentenantrag.
Stellst du den Rehaantrag nicht, darf die KK das KG einstellen.. und da du schon eine Reha hattest, gibt es evt bereits einen gültigen Rentenantrag...
Das ist nicht aussergewöhnlich, sondern das Standartverfahren
Die fordern zu keinem 2. Rehaantrag auf. Der jetzige wird in den Rentenantrag umgewandelt. Bei der klaren Lage ist EMR für die nächsten 3 Jahre angezeigt.
Ich frage mich auch gerade ob ein einziger Antrag für Reha und Rente reicht. Oder ob es zwei Anträge sein müssen
Grundsätzlich reicht ein Rehaantrag. Den Formblattrentenantrag musst du nur noch für gewisse Daten einreichen
das Problem ist, dass sie das verminderte Restleistungsvermögen für die nächsten 3 Jahren so eingeschätzt haben und nicht nur für sagen wir mal ein halbes Jahr.
Hallo Paulina42,
Sie schreiben:
Bekommt man Krankengeld Sperre wenn man nicht Erwerbsminderungsrente beantragt?
Ich bin grad erst im ersten Monat Krankengeld. Gibt es für mich eine Wahl ( zumindest ein paar Monate) ob ich Krankengeld beziehe oder diesen Antrag stellen? Oder geht es jetzt schnell?
Antwort:
Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!
Alles im Leben braucht seine Zeit!
In der Regel haben Sie einschließlich Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld!
In Deutschland gibt es unzählige Krankenkassen und dort wiederum unzählige Sachbearbeiter!
Manche Krankenkassen machen Ihren Versicherten bereits nach wenigen Monaten mit Auflagern das Leben schwer, andere sind im Schlafmodus und lassen die 78 Wochen passieren, ohne aktiv zu werden!
In der Regel wird die Krankenkasse einige Monate verstreichen lassen, bis diese aktiv wird und Ihnen entsprechende Auflagen macht!
Diese Auflagen können je nach Einzelfall (unter Fristsetzung) die Aufforderung zu einer REHA oder aber zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente sein!
Kommen Sie dann zu gegebener Zeit dieser Aufforderung nicht nach, verstoßen Sie ganz klar gegen Ihre Mitwirkungspflicht und gefährden logischerweise Ihr Krankengeld!
Fazit:
Lassen Sie den Dingen zunächst Ihren Lauf und wenn die Krankenkasse auf Sie mit Auflagen zukommt, dann sollten Sie diesen Auflagen im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht ganz einfach Folge leisten!
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente heißt ja noch lange nicht, daß die DRV Ihnen dann die Erwerbsminderungsrente auch tatsächlich bewilligt!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vielen Dank
Stell doch den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Solltest es dir wirklich irgendwann so gut gehen, dass du wieder arbeiten kannst, ist das kein Problem. Es wird so oder so einige Zeit dauern, bist die Rente durch ist.
Natürlich ist das ein Problem! Es gibt einen erheblichen finanziellen Unterschied zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente
Genau deswegen kannst du auch nicht dauerhaft KG beziehen, wenn du EM bist!
Paulina, Gesundheit ist wichtiger.
Du bist arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, damit wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet, s. §116 SGB V.
Echt? Aber die Reha ist ja bewilligt gewesen? Ich hab ja keinen zweiten Rehaantrag gestellt? Sicher das dieser eine Antrag genügt für zwei Vorgänge? Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, wenn die Reha bewilligt ist, dass ein weiterer Antrag notwendig ist
Nein, der Rehaantrag wird umgewandelt in einen Rentenantrag und da du eingeschränktes Dispositioberecht hats, kannst du ihn auch nicht zurückziehen. Warte einfach ab.
Das ist ja ein außergewöhnliches Prozedere. Nun gut. Ich hab mir das aber schon irgendwie so gedacht. Vielen Dank