Bekommt man einen Brief nachhause, wenn man von der Polizei aufgeschrieben wird?

7 Antworten

Hallo ginajordan,

es hält sich immer noch der Irrglaube, dass sich Kinder und Jugendliche nachts nicht alleine draußen aufhalten dürfen, dass ist schlichtweg falsch.

Es gibt kein Gesetz, was es Kindern oder Jugendlichen verbietet, sich nachts draußen aufzuhalten. Wenn eine Kontrolle durch die Polizei stattfindet, dient diese nur dazu um festzustellen, dass sich die betroffene Person mit Einwilligung der Eltern draußen aufhält bzw. nicht von Zuhause abgehauen ist und ob auch sonst alles in Ordnung ist.

Auch ist es nicht verboten, wenn Kinder und Jugendliche alleine verreisen. Sinnvollerweise sollte der Jugendliche oder das Kind eine Bestätigung der Eltern mit dabei haben, aus der hervorgeht:

  1. Name des Kindes
  2. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Eltern
  3. Erlaubnis was das Kind darf
  4. Wohin das Kind gerade fährt.

Pflicht ist so eine Bestätigung aber nicht, hilft aber bei einer Kontrolle schnell festzustellen, dass sich das Kind wirklich mit Erlaubnis der Eltern auf Reise befindet und nicht von Zuhause ausgebüxt ist.

Das Jugendschutzgesetz kennt lediglich folgende Orte an denen Kinder und Jugendliche zu bestimmten Zeiten nicht mehr aufhalten dürfen:

§ 4 Gaststätten
§ 5 Tanzveranstaltungen (z.B. Diskotheken)  
§ 11 Filmveranstaltungen (z.B. Kino)

Aber an allen anderen Orten dürfen sich Kinder und Jugendliche selbst mitten in der Nacht aufhalten, vorausgesetzt die Eltern haben nichts dagegen.

Dementsprechend wird es auch keine Post von der Polizei geben. 

Schöne Grüße
TheGrow

ginajordan 
Fragesteller
 02.05.2015, 10:53

sehr hilfreich, danke! :-)

isabella234  13.09.2015, 15:22
@ginajordan

Und hast du noch irgendwie Post bekommen oder so?

glaub ich dir nicht .... ihr könnt auch nach 22 Uhr draussen rumlaufen , das ist ja nicht verboten .........warum sollte die Polizei da sagen dass das nicht nochmal vorkommen soll ? oder haben die euch aus einer Kneipe , Disco oder sowas rausgeholt ? DANN wäre es was anderes , aber einfach nur draussen rumlaufen könnt ihr die ganze Nacht wenn ihr wollt ....

Du nicht, deine Erziehungsberechtigten!

michellelulo  01.05.2015, 22:02

Du hast kein Plan dein Name bestätigt sich mit deiner Dummheit geh dich lieber schlafen legen! 

Ihr seid nur vorgemerkt falls ihr aber doch in nächster Zeit was machts sehen die das und ja dann kannst du ihr mit einer Vorladung rechnen kommt halt drauf an was es war.. 

Ich denke nur wenn man eine strafe bekommt. Aber das war ja nur eine Verwarnun,  damit sie wiedererkannt werden können. Post gibts nur bei Geldstrafen