Bekommt man eine Sperre vom Arbeitsamt, wenn man eine Krankmeldung zu spät abgibt?

7 Antworten

Das kommt drauf an. Hast du deswegen einen Termin versäumt, vllt (wenn sie nachweisen können, dass du den Termin auch erhalten hast, versteht sich).

Machst du das nur, weil du dem Amt gern alles sagst, dann ist es im Prinzip egal, ich würde es aber unterlassen (um zu vermeiden, mich mit ihnen über die Frage der Bedeutung und evtl Sanktionen auseinanderzusetzen, wenn ich wegen AU auch nichts hatte, das ich versäumen könnte).

ja, sicherlich. das ist gesetzlich geregelt. lass ichs einmal durch gehen kommt der nächste der nächste usw.

Es kommt auch darauf an, wie sich die Arbeitsuchende in der Vergangenheit verhalten hat.

Das kommt darauf an, was Du unter zu spät verstehst?

10 Tage....dachte, ich hätte sie abgeschickt- doch in dem ganzen Papierwust hier....bin sonst immer sehr zuverlässig. Und ehrlich.

@Jana36

Sorry, aber 10 Tage!!! Warum hast Du sie nicht am gleichen Tag abgeschickt oder vorbeigebracht oder eine Email geschickt, dass die AU unterwegs ist. Dann hätten sie vielleicht nachgefragt, wo die AU bleibt! Jetzt kannst Du Dich nur noch entschuldigen und um Nachsicht bitten. Das solltest Du aber persönlich machen, dass macht zumindest einen besseren Eindruck.

wichtig ist das Datum, was auf der Krankmeldung draufsteht.Das muss sich mit der Krankheitszeit decken!

Ja, der Tag des Arztbesuches steht auf der AU. Also NICHT rückwirkend.

Was heißt "zu spät"? Eine Woche, einen Monat...

10 Tage