Bekommt man den Betrag erstattet , wenn man arbeitslos geworden ist?

8 Antworten

Deswegen bekommst du wahrscheinlich nichts zurück, außer es ist in der Reiserücktrittsversicherung dort auch niedergeschrieben. Normal bekommst du Geld zurück, wenn du eine Reise wegen einer Krankheit oder eines familiäre Ereignis (Todesfall) nicht antreten kannst. Lies dir mal die Vertragsbedingungen durch

Hier ein Auszug aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen von Center Parcs.

8. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim

Reiseveranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei

einem Rücktritt entstehen folgende Kosten:

Bis 45 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 30 % des

Mietbetrags.

Ab 44 bis 30 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von

50 % des Mietbetrags.

Ab 29 bis 7 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von

75 % des Mietbetrags.

Ab 6 Tage vor der Anreise, am Tage der Anreise sowie bei Nichtanreise

entstehen Gebühren in Höhe von 95 % des Mietbetrags sowie 75 % der

eventuell gebuchten Arrangement-Beträge

9. Reiserücktrittskostenversicherung

Es wird Ihnen empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung

(nachfolgend RRV) abzuschließen. Prämieneinzug und

Schadensabwicklung erfolgen über Center Parcs. Der Abschluss einer RRV

ist am Tag der Buchung möglich, spätestens aber eine Woche nach

Buchung. Bei Buchungen ab 3 Wochen vor Anreise kann die RRV nur am Tag

der Buchung und nicht später hinzugebucht werden. Durch den Abschluss

einer RRV können Sie sich gegen die bei der Stornierung entstehenden

Kosten schützen, falls Sie oder einer der Reiseteilnehmer die Reise aus den

nachfolgend genannten Gründen nicht antreten kann:

a)

Tod, schwerer Unfall

b)

unerwartete schwere Krankheit, Schwangerschaft mit Komplikationen

c)

erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer,

Elementarereignissen, vorsätzlicher Straftat eines Dritten

d)

nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Abschluss der RRV sich auf das

gemietete Objekt bezieht. Soweit eine Teilnutzung durch einzelne

Reiseteilnehmer erfolgt, liegt keine Nichtnutzung vor, und Center Parcs hat

Anspruch auf den vollständigen Buchungsbetrag. Es gelten im Übrigen die

allgemeinen Bedingungen für die RRV. Der Versicherungsschutz beginnt mit

der vollständigen Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Abreise

aus dem Park. Im Falle einer Stornierung, für die eine RRV abgeschlossen

wurde und für die ein Versicherungsgrund vorliegt, wird die geleistete

Zahlung abzüglich der Versicherungsprämie, Versicherungssteuer und

Bearbeitungsgebühr der gezahlten Selbstbeteiligung in einer Höhe von 32 €

erstattet. Über den Reiserücktritt müssen Sie Ihre Buchungsstelle sofort,

jedoch spätestens bis zu 5 Tage nach Eintritt des RRV-Grundes, informieren.

Die Buchung wird sofort nach Erhalt des Stornierungsauftrages storniert,

ein Widerruf ist hiernach nicht mehr möglich. Bei der Stornierung einer

kurzfristigen Buchung (ab dem 21. Tag vor Reiseantritt), für die eine RRV

sowie der Versicherungsgrund vorliegen, werden die Stornierungskosten

(siehe oben) nachträglich in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus

einem der RRV-Gründe lassen Sie sich den Abreisetermin schriftlich von der

Rezeption bestätigen. Wir erstatten anteilig die Übernachtungen, die Sie

nicht in Anspruch genommen haben. Nicht genutzte Zusatzleistungen

(Bettwäsche, Fahrräder, Gutscheine) können nicht erstattet werden. Eine

Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie

das Stornierungsformular vollständig ausgefüllt zusammen mit

entsprechenden Belegen (z. B. ärztliches Attest) an Center Parcs Köln

zurückschicken.

http://pages.centerparcs.com/webdocs/CPconditions/DE_O_12.pdf

Danke für die Mühe 👍

Reiserücktrittsversicherungen treten nur bei Krankheit oder Todesfall in der Familie ein. Dass jemand arbeitslos werden kann, muss man einkalkulieren.

Das kann man so allgemein NICHT sagen!
Bei einem unerwarteten Jobverlust aus betriebsbedingten Gründen, trägt die Reiserücktrittsversicherung die bei einer Reisestornierung anfallenden Stornokosten. Eine Leistungsübernahme bei Kündigung kann erfolgen, wenn diese unerwartet und unvorhersehbar durch den Arbeitgeber eintritt.
Quelle: http://www.reiseschutzcheck.de/info-tipps/reiseruecktritt-kuendigung-arbeitsplatzwechsel.html

Über die Reiserücktrittversicherung bekommt ihr den Betrag zurück deshalb schließt man das ja ab

Das musst du in deinem Versicherungsvertrag nachlesen, bei welchen Ursachen dein Versicherungsvertrag zahlt!

Verlass dich NICHT auf die Antworten hier! Nicht alle Versicherungen haben die selben Konditionen!

Nur das, was in deinem Vertrag steht, ist für deine Reise bzw. für deine Stornierung der Reise gültig!

In jedem Fall musst du die Versicherung und den Reiseveranstalter umgehend informieren, wenn feststeht, dass ihr stornieren müsst.
Wenn ihr die Entscheidung hinaus schiebt und sich dadurch die Stornokosten erhöhen, kann es sein, dass das eine "Obliegenheitsverletzung" ist und die Versicherung deshalb weniger oder gar nichts zahlen muss.