Bekommt man das Guthaben ausgezahlt (Strom)?

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Normalerweise bekommt man das Guthaben auf´s Konto überwiesen. Von einer Verrechnung des Guthabens hab ich noch nie was gehört, ist aber sicher auch möglich, dass man das Guthaben stehen lassen kann und erst mal keinen Abschlag leisten muss, bis dieses aufgebraucht ist. Aber ich denke, dafür muss man sich dann beim Stromanbieter melden und mitteilen, dass eine Verrechnung mit den Folgeabschlägen gewünscht wird. Genau weiß ich das aber nicht. Wir haben die Guthaben bis dato immer auf´s Konto überwiesen erhalten.

die allgemeine Regel ist, dass die erste nächstfolgende Abschlagzahlung damit abgedeckt wird (allerdings nur wenn es einen Einziehungsauftrag gibt), der Rest (oder der ganze Betrag wenn Abschlag per Überweisung oder Erlagschein bezahlt wird) wird zum nächsten Monatstermin auf das Konto überwiesen.

das kommt auf den stromanbieter an. ich bin bei yello und die überweisen mir das guthaben immer.

hmm und bei manchen wird das behalten oder wie?

das kommt nicht auf den Stromanbieter an, sondern ist in der:

„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV)

eindeutig in §13 „Abschlagszahlungen“ geregelt!

(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Elektrizität eine verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

(2) Ändern sich die Allgemeinen Preise, so können die nach der anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung angepasst werden.

(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.

Das Guthaben wird üblicherweise auf das Konto überwiesen.