Bekommt man bei der Pol. als Zeuge Geld?
Ich bin nämlich morgen zu einer Aussage als Zeuge bei der Kripo eingeladen und habe gehört, dass man dafür Geld bekommt?
Stimmt das?
15 Antworten
Von der Polizei bekommst du nichts. Aber vom Gericht wenn du als zeuge aussagen musst.
Jeder vom Gericht geladene Zeuge hat einen Anspruch auf Entschädigung. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ein entsprechender Antrag gestellt wird oder wenn der Zeuge auf Entschädigung verzichtet.
Verdienstausfall:
Ihren Verdienstausfall erhalten Sie bis zur Höchstgrenze von EUR 17 pro Stunde der versäumten Arbeitszeit, maximal für 10 Stunden je Tag.
Tritt kein Verdienstausfall ein, erhalten Sie die nach dem geringsten Satz bemessene Entschädigung von EUR 3.
Sind Sie nicht erwerbstätig und führen Sie einen Haushalt für mehrere Personen, erhalten Sie grundsätzlich EUR 12 je Stunde, maximal für 10 Stunden je Tag.
Auslagen:
Auslagen werden nur erstattet, wenn sie durch Belege nachgewiesen sind (z.B. Fahrkarten der benutzten öffentlichen Verkehrsmittel, Quittung über die Betreuung von Kleinkindern). Nutzen Sie bitte alle Fahrpreisermäßigungen aus.
Wenn Sie die Reise von einem anderen als dem Ort, unter dem Sie geladen worden sind, antreten müssen oder wenn Sie bis zum Terminstag unter Ihrer Ladungsanschrift nicht erreichbar sind, teilen Sie dies oder eine evtl. anderweitige Adresse bitte umgehend dem Gericht mit. Widrigenfalls können Ihnen entstehende Mehrkosten nicht erstattet werden.
Benutzen Sie ein Kraftfahrzeug, erhalten Sie für jeden angefangenen Kilometer des Hin- und Rückwegs EUR 0,25 zuzüglich barer Auslagen wie Parkgebühren.
Auf Antrag wird unter bestimmten Voraussetzungen für die zu erwartenden Reisekosten ein angemessener Vorschuss gezahlt.
Nähere Einzelheiten wollen Sie bitte der Ladung entnehmen. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an den Anweisungsbeamten des heranziehenden Gerichts oder des Amtsgerichts Ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes.
Du bekommst Fahrtkostenertattung und Verdienstausfall, wenn Du einen hattest.
Bei der Polizei nicht,
nur bei Gericht!
Nein Du bekommst nur Fahrtkosten erstattet wenn Du vor Gericht eine Aussage machst Du schaust zu viel Fernsehn
TV ganz sicher nicht. Ich hab das von einem Bekannten gehört
ja wenn man extra frei braucht dann auch ausfallgeld
Ah so,bei der Polizei nicht.Nur beim Gericht
Nur wenn du als Zeuge bei Gericht aussagst, bekommst du auf Antrag deine Fahrkosten und eine Aufwandsentschädigung. Bei der Polizei gibts nichts!
...da fragst Du aber früh .. Man bekommt Fahrgeld --und seinen Verdienstausfall für die Zeit für die Teilnahne an einer Verhandlung ..wenn man Einkommen hat ,, Bei der Zeugenaussage auf dem Polizeirevier gibt es wohl nix -- man kann um einen Zeitpunkt bitten wo man sowieso frei hat das ginge ..
Das ist falsch,du bekommst Fahrtkosten und Ausfallskosten (Arbeitgeber muss dein Wisch unterschreiben)