Bekommt jetzt das Sozialamt den Rest der Sterbeversicherung ausgezahlt?

5 Antworten

Es spielt keine Rolle wann diese Versicherung abgeschlossen wurde,vom Erben kann dann das Sozialamt vom Erbe gezahlte Sozialleistungen die innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall bezogen wurden zurück fordern !

Der Erbe muss dabei aber nicht mit eigenem Vermögen einstehen,auch sind alle notwendigen bzw.tatsächlich anfallenden / gezahlten Kosten,die durch die Bestattung entstanden sind vom Erbe in Abzug zu bringen.

Dann hat der Erbe noch einmal einen Freibetrag vom 6 fachen der Regelbedarfsstufe 1,dass sind also derzeit 404 € Regelsatz,dass ganze mal 6 = 2424 €.

Wenn der Erbe ( z.B.  Ehepartner / eingetragener Lebenspartner oder Kind ) nicht nur kurzfristig mit dem  Verstorbenen zusammen gelebt hat und diesen bis zum Tode gepflegt hat,dann würde der Freibetrag bei 15.340 € liegen.

Danke, werde mich diesbezüglich noch genauer informieren

Das ist so lapidar nicht zu beantworten, denn die Frage ist mir hierfür zu dünn.

Wenn denn die Angehörigen bisher nicht zum Unterhalt herangezogen wurden, so lese ich die Frage, und wenn die Erben die Bestattung ohne das Amt regeln, bekommen die Erben auch die Sterbegeldversicherung. Sicherlich muß ja auch noch Miete etc. bezahlt werden.

Viel Glück.

so dachten wir es auch, eben dass das Amt damit nichts zu tun hat, aber anscheinend reicht ihne nur, dass sie erfahren haben, dass ein Erbe ( der rest ) vorhanden ist, um frühere soziale Leistungen ( Mietzuschuss ) auszugleichen

@Windspender

Auszug aus Merkblatt:

3.6.1. Keine Rückforderung von den Erben

Ein Anspruch auf Kostenersatz gegenüber den Erben wird nicht geltend gemacht:

so weit der Wert des Nachlasses unterhalb der Freibetragsgrenze von 2.424,- € (6-facher Betrag der Regelbedarfsstufe 1) liegt 

oder

so weit der Wert des Nachlasses unter 15.340,- € liegt, wenn der

Erbe zum Zeitpunkt des Todes mit dem Hilfeempfänger verheiratet war, in

Lebenspartnerschaft zusammenlebte oder verwandt war und nicht nur

vorübergehend bis zu seinem Tode mit ihm in häuslicher Gemeinschaft

gelebt und ihn gepflegt hat.

Zu den näheren Einzelheiten hierzu, z.B. im Zusammenhang mit dem Freibetrag, informiert das zuständige Sozialamt.

@schleudermaxe

ich glaube, nach abzug aller Beerdigungskosten, sind noch ca 2000 oder 3000 Euro übrig.

@schleudermaxe

Danke, werde mich diesbezüglich noch genauer informieren

§ 102 SGB XII Kostenersatz durch Erben

(1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder
ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person
sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der
Sozialhilfe verpflichtet.

....

(2) Die Ersatzpflicht des Erben gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Der Erbe haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen
Nachlasses.

---

also kann das Sozialamt den verbliebenen Restbetrag fordern ...

Auch wenn die Versicherung vor dem sozialfall schon vorhanden war, oder hat es keinerlei bedeutung und es zählt nur das vermögen am Todestag ?

Also wäre man als erbe immer der Angemeierte ?

PS: Es geht mir hier nicht wirklich um das Geld sondern die Rechtslage, da man ja oftmals auch viele rennerein wegen der Beerdigung / stress hatte, die man nicht mit geld aufwerten könnte

@Windspender

Während des Leistungsbezugs war es "Schonvermögen" sonst hätte es verbraucht werden müssen, bevor ein SGB XII Anspruch besteht ...

...

und wieso ist der Erbe der "Angemeierte" ... natürlich amcht die Organisation einer Beerdigung neben dem Schmerz einen Angehörigen verloren zu haben immer Stress, Arbeit und Rennerei .. aber das ist wohl das Mindestete was man für den Verstorbenen noch tun kann

@frodobeutlin100

Ich weiß und mit dem Angemeierten meinte ich nicht die selbstverständlichen Rennerein, sondern allgemein den Stress von sich querstellenden Behörden/ beamten, ....aber es geht mir hierbei, dass unsere mutter annahm, dass sie uns Geld hinterlässt und nun bekommt es ein gesichtsloses Amt.

Wir habe schon geahnt, dass wir es zurückgeben müssen, aber haben eben dennoch gehofft, dass das Amt einem das erbe doch überlässt. 

@Windspender

PS: Alles war von uns bis ins Kleinste organsiert gewesen ( beerdigung ), dass war unsere Mutter alles wert, aber diese gesichtslosen Behörden, haben sich immer ...auch zu ihren lebenszeiten quergestelllt und alles erschwert ( tausende schreiben / anträge auf Bewilligung )...und nun kommen sie wie Hyänen nach ihren Tod und wollen jeden Pfennig zurück :/

Dann würde ich das geld lieber na organisation spenden, statt dem Staat

@Frodobeutlin,

dies würde aber nur dann zutreffen, wenn das Kapital in die Erbmasse fallen würde.

Wenn ein Bezugsberechtigter im Todesfall eingetragen ist, wird das Kapital an diesen ausgezahlt und hat mit der Erbmasse nicht das Geringste zu tun.

@Windspender,

Bedeutet dann wohl, dass deine Mutter eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat. Oder war es eine Lebensversicherung?

Um deine Frage überhaupt beantworten zu können müssten noch weitere Details offen gelegt werden.

Wer war als Bezugsberechtigter im Todesfall eingetragen?

Gruß N.U.

es war ne sterbegeldversicherung und ich glaube, ich wurde dort erwähnt, da das sozialamt mich bisher anschrieb und nicht meinen bruder

@Windspender

@windspender,

das Versicherungsunternehmen bei dem die Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, ist gar nicht berechtigt das Sozialamt über die Zahlung zu informieren, wenn du in diesem Vertrag als Bezugsberechtigter im Todesfall eingetragen bist.

Also würde mich mal interessieren, woher das Sozialamt überhaupt etwas von der Sterbegeldversicherung weiß.

Die Leistungen werden vermutlich darlehensweise gewährt worden sein. Und dann kann ggf. ein Anspruch seitens des Sozialamts bestehen.

Sie war im Heim und das Sozialamt hat ihr noch Miete zugegeben, weil ihre Rente nicht alles deckte.

@Windspender

Erstmal wird jetzt nur geprüft. Wenn ein Bescheid kommt, dann prüfst du die Berechnung. Und wenn die dir nicht einleuchtet, dann kannst du dich immernoch dagegen wehren.

@Dotter1981

Ja, dass hatte ich auch vor, aber ich dachte, da gibt es schon irgendwelche rechtslagen auf die man sich berufen könnte :)

Das Geld / den rest haben wir ja noch nicht "ausgeben" da wir ahnten, dass was kommen könnte....

Dazu müsste aber erst mal bekannt sein, wer als Bezugsberechtigter im Todesfall in der Police eingetragen wurde.