Bekommt der Wohnungseigentümer eine Benachrichtigung über Untervermietung/Ummeldung?

6 Antworten

Wenn du dein Auto einem Freund leihst und dieser widerum Dieses einem Dir Unbekannten zur Verfügung stellt ... was hältst du dann davon? geht in Ordnung so?! ohh....nein? ja dann überleg mal wie es mit der vielfach wertvolleren Immobilie ist die die "anvertraut" wurde. Ungenehmigte Untervermietung, so hast du sicher bereits hier gelesen, kann dich auch um die Wohnung bringen. Geh zum Vermieter, schildere die Situation, weise vor, dass es wirklich nur für ein Jahr ist und stelle dem Vermieter dann freundlich deinen Untermieter vor.

Nein, bekommt er nicht. Leider.

Allerdings darf er dir die Wohnung bei nicht-genehmigter Untervermietung kündigen. In diesem Fall wäre die Wohnung weg und du wärst deinem Untermieter gegenüber schadensersatzpflichtig.

Da du ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hast, darf der Vermieter aber eigentlich nicht ablehnen.

hendrik2310 
Fragesteller
 25.09.2017, 14:39

Vielen Dank für Deine Antwort! :) Eine Frage zu dem letzten Absatz: Ich vermiete aber meine ganze Wohnung unter. Da greift der Paragraph mit dem berechtigten Interesse ja nicht, oder?

Du solltest unbedingt die Genehmigung einholen. Sonst kannst du in Schwierigkeiten kommen. Wenn du dem Vermieter den Grund mit dem Auslandsemester sagst, ist das nachvollziehbar, dass die die Miete von jemand bezahlt bekommen möchtest.

Du kannst auch den Trick anwenden, indem du ein Zimmer für dich reserviert lässt und da deine Sachen rein stellst. Somit vermietest du nicht die ganze Wohnung und die Sache mit dem berechtigten Interesse greift.

Er braucht eine Bestätigung des Vermieters, außerdem kann sowas natürlich immer auffallen. Lass den Quatsch, es ist nicht dein Eigentum.

Ohne Einvernehmen mit dem Eigentümer darfst Du nicht untervermieten!