Bekommt der Insolvenzverwalter ein Erbe automatisch mit?

7 Antworten

Sie müssen es den Insolvenzverwalter melden. Ansonsten kann ihnen ganz schnell die Restschuldbefreiung versagt werden. Sie haben natürlich die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen, die wäre für die Insolvenz unschädlich.


Der Insolvenzverwalter hat kein faktisches Mittel, um das Erbe zu ermitteln. Mit etwas Betrugsabsicht könntest du es verschleiern - absolut nicht empfehlenswert!

Allerdings würdest du - falls es rauskommt - einen Versagungsgrund herbeiführen und dich wegen einer Bankrottstraftat strafbar machen. 

Deshalb: Erbe, wenn möglich, ausschlagen - falls es in der Familie vertraute Menschen gibt. Wenn dies nicht möglich ist, Erbe annehmen, Insolvenzverwalter bescheidgeben und 1/2 abführen.

Hier einige Infos zu den Sachen, die du im Insolvenzverfahren behalten und abführen musst - inkl. Erbschaft: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/was-sie-wahrend-des-privatinsolvenzverfahrenbehalten-durfen/

Gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO kannst du im Erbfall während der Wohlverhaltensphase (WVP) 50% des Erbes behalten, den Rest musst du an die Gläubiger ausschütten.

Du musst den Erbfall deinem Insolvenzverwalter mitteilen - tust du das nicht und die Sache kommt raus, dann wird dir die Restschuldbefreiung am Ende der WVP versagt.

Allerdings - und sei mir nicht böse, dass ich das so direkt sage - finde ich es schon wieder kurios, dass statt deine Schulden komplett zu tilgen lieber versucht wird, hier Geld an den Gläubigern vorbeizuschleusen..... Dafür habe ich null Verständnis.

Wer sagt denn das ich was vorbeischleusen will? kannst du nicht lesen? ich wollte mich informieren wie ich was machen muss um nix falsch zu machen das mit den 50 war eine frage mehr nicht

@Hilde1912

Ich kann sehr gut lesen und deine Absicht ist es - wenn auch rechtlich zulässig - 50% der Summe zu behalten, statt damit deine Schulden zu tilgen. Und dafür habe ich eben kein Verständnis.

Mit Sicherheit bekommt er es mit und solltest Du vorher eine "Einnahmequelle" nicht angegeben haben machst Du Dich strafbar.
Hier werden die strafrechtlichen Folgen gravierend sein.
Ich bin mir nicht sicher ob Du einen Eigenanteil behalten darfst.

Naja vorher wusste ich das nicht! und es geht nicht ums verheimlichen im gegenteil will kein stress und wollte deswegen wissen ob ich es melden muss wenn ja wann usw

@Hilde1912

Wenn du keinen Stress willst, dann lieber einmal zuviel beim Verwalter melden als zu wenig.

@Hilde1912

Es gibt einen sogenannten strafverhindernden Rücktritt - also sag besser noch Bescheid!

Für den Fall, dass dein Verwalter vorerst nichts von dem Erbe erfahren würde kann es deine Wohlverhaltensphase gefährden, wenn er es nachträglich erfährt.

Wohlverhalten heißt auch, dass du Einkünfte wie ein solches Erbe auch deinem Verwalter meldest und es deinen Gläubigern nicht vorenthälst.