Bekommt der Absender beim Einschreiben bescheid?

16 Antworten

wenn der absender des einschreibens zusätzlich rückschein bezahlt hat, muß der empfänger auf dem rückschein unterschreiben und dieser geht direkt an den absender bei einfachem einschreiben wird der brief nur in den briefkasten eingeworfen oder auf einem beleg unterschrieben dann bestätigt die post dass nur ein bestimmter personenkreis den brief bekommen hat

wenn der briefkasten kein schloß hat und von jedermann zugänglich ist und es ein gewöhnlicher einwurfeinschreiben war , kann man sagen man hat diesen nicht bekommen

aber ganz wichtig dabei ist, dass der briefkasten keinerlei schloß haben darf

bei normalem Einschreiben kann der Absender nur in der Sendeverfolgung des Einschreibens sehen, D A S S das Einschreiben zugestellt wurde. W E R aus dem Empfängerhaushalt dafür quittiert hat ist nur bei eigenhändigen Einschreiben gewährleistet und Nachricht bekommt man nur mit Rückschein. Beides kostet dann zusätzlich zu den 2,05 € für das Einschreiben zusätzlich je Leistung 1,80 €, Übergabeeinschreiben, eigenhändig mit Rückschein also 5,65 € plus normalem Porto.

Nein. Nur wenn es ein Einschreiben mit Rückschein war bekommt der Absender den Rückschein zurück. Bei einem normalen Einschreiben unterschreibt der Empfänger nur auf eine Zettel welcher bei der Post 2 Jahre lang aufbewahrt wird, allerdings kann man gegen Gebühr in Streitfall eine Kopie von der Post anfordern. Bei ien sog. Einwurfeinschreiben wird der Brief vom Briefträger dokumentiert in eine zur Wohnung des Adressaten gehörenten Briefkasten eingeworfen.

Wenn Du Bescheid erhalten möchtest, ob der Empfänger die Post erhalten hat, so musst Du es per Einschreiben mit Rückschein versenden. Anderenfalls bekommst Du kein Bescheid.

Nein, davon geht man bei einem Enschreiben aus. Der Absender hat ja als Beweiß der Zustellung einen Abschnitt erhalten mit einer Nummer nur für dieses Einschreiben, die er auch bei Bedarf zurückverfolgen könnte.