Bekommt das Amt Wind von 2. Girokonto?
Ich bin Frührentner und beziehe zusätzlich Grundsicherung, da die Rente nicht reicht.
Meine Mutter und ich haben aber ein Haus verkauft, von dem ich noch etwas Bargeld habe. Ich hätte es auch angegeben, aber meine Ausgaben übersteigen meine Einnahmen, da ich viel Rauche (komme einfach nicht davon weg).
Da ich eine Art "soziale Phobie" (mit realen Menschen) und viele Probleme habe, bestelle ich nun alle was ich zum Leben benötige, darunter auch den Tabak (ohne den Tabak würde ich zurecht kommen).
Deswegen habe ich ein 2. Girokonto eingerichtet, auf das ich etwas von dem Bargeld einzahlen will und darüber den Tabak zahlen will.
Ist es wahrscheinlich, dass das Amt von dem 2. Konto etwas mitbekommt?
Bitte keine dummen Kommentare, ich weiß selbst, dass das nicht das gelbe vom Ei ist.
6 Antworten
Die Wahrscheinlichkeit ist sogar sehr hoch, was erst einmal kein Problem ist. Aber das zusätzliche Geld könnte so richtig Ärger geben.
Warst du Eigentümer des Hauses oder nur deine Mutter? Und wenn Ja, hat sie auch Harz IV bekommen?
So genau wollte ich das gar nicht wissen. Es geht eigentlich nur darum, das der Hausverkauf im allgemeinen ein Problem geben könnte.
Da du aber nur mit 25% daran beteiligt warst, könnte das unproblematischer sein. Dazu kann ich also nicht viel sagen.
Mein Tipp, damit du auf Nr. Sicher gehst. Schau doch mal bei euch in der Gegen nach Einrichtungen wie die hier: http://www.abcauerbach.de/index.html
Ruf´oder schreib´die einmal an. Die sagen dir dann, wo du in deiner Gegend vergleichbares findest.
Es wird dadurch problematisch, daß man zur Beantragung der Grundsicherung eine Vermögensaufstellung machen muß, das Verschweigen von Vermögen gilt schon als Sozialbetrug, wenn es vorsätzlich erfolgt. Sollte die Erbschaft nach Beantragung zugeflossen sein (oder der Betrag aus dem Verkauf), wäre es ein Betrug unter Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Das natürlich auch. Es kann aber schon der Verkauf "ansich" ein Problem sein. Da ist schnell die Rede von Betrug, Unterschlagungs usw.
Ja, Behörden, die Sozialleistungen zahlen, haben die Möglichkeit, alle Konten über eine Datenbank abzufragen. Und das tun sie auch. Du läufst Gefahr, deine Grundsicherung einzubüßen.
... und noch etwas mehr, denn das Verschweigen gilt schon als solches als (Sozial-)Betrug, damit geht es hier um einen Straftatbestand.
Hallo Maldweister74,
Sie schreiben unter anderem:
Bekommt das Amt Wind von 2. Girokonto?
Ist es wahrscheinlich, dass das Amt von dem 2. Konto etwas mitbekommt?
Antwort:
Ganz klar "Ja!"
Es ist sehr sogar wahrscheinlich, wenn Sie Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen, denn in den letzten Jahren explodieren die sogenannten, anonymen Kontoabfragen!
Diese Abfragen können Vorgänge bis mindestens 10 Jahre rückwirkend erfassen!
Es gibt mittlerweile die sogenannte Steuer-ID, welche in der Regel bei Kontoeröffnungen abgefragt werden muß!
Über diese Steuer ID können die Ämter nicht gemeldete Konten problemlos herausfinden und zuordnen!
Stellt sich dann im Nachhinein heraus, daß Sozialleistungen auf Grund falcher oder unvollständiger Angaben zu Unrecht erschlichen worden sind, muß mit knallharten Sanktionen gerechnet werden!
Unwissenheit schützt da nicht vor Strafen!
https://www.sozialleistungen.info/news/13.04.2009-anzahl-der-konto-abfragen-steigen/
Auszug:
Seit dem Jahr 2007 dürfen Jobcenter, Sozial-und Bafög-Ämter sowie Wohngeldstellen mit Hilfe des Bundeszentralamts für Steuern im Verdachtsfall des Leistungsmissbrauchs Kontonummer, Namen und Geburtsdaten des Kontoinhabers von einer Bank abfragen.
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
eröffne kein 2. Konto, sondern lasse das Konto auf den Namen eines Freundes , deiner Mutter etc laufen.
Das - geht in Richtung von Beihilfe zum Sozialbetrug.
was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss , sagt meine Oma
Habe noch nie Verstanden, warum die Akzeptanz von (Sozial-)Versicherungsbetrug in DE bei so vielen so hoch ist. Es wird gerade so getan, als ob es sich um einen Kavaliersdelikt handelt.
Hier wird die Versischerungsgemeinschaft (also auch du) schlicht und ergreifend bestohlen, warum finden das so viele Ok?
Wäre es für dich auch in Ordnung, wenn ich einfach mal 100€ von deinem Konto abhebe? Sag Bescheid.
Ob du nun so tust, als ob du von dem Straftatbestand nichts wüsstest, bringt dir vor Gericht rein gar nichts.
@mguenther5: dazu muss das Amt doch erst mal von dem Konto unter dem Namen der Mutter Wind bekommen
wie kommst du auf 100€ ? Wenn vielleicht sind das bei der Anzahl der Beitragszahler ,1o €. und den kannst du dir abholen , geb ich dir in Bar oder wegen der Steuer doch eher per Überweisung
Ich denke mit 1€ bist du da etwas sehr optimistisch unterwegs.
Alleine Hartz IV-Betrug wird jährlich auf 80 Mio € geschätzt, dass sind, bei rund 33 Mio Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten schon mal 2,50€ / Jahr.
Aber richtig geil wird es wenn man sich beispielsweise die Schwarzarbeit ansieht. Hier belaufen sich die Schätzungen auf bis zu 330 Mrd. € / Jahr, die am Fiskus vorbei gehen. Das sind dann schon mal schlappe weitere 1.000€ / Jahr.
Dann hätten wir noch privatwirtschaftlichen Versicherungsbetrug auch noch mal ca. 4 Mrd. €, also nochmal 120€ / Jahr.
Und wer weiß, was noch so alles geht, was nicht erfasst wird / wovon ich nichts weiß.
Da läppert sich so einiges zusammen. Alleine die Summe oben über die Lebenszeit gerechnet (45 Berufsjahre) ergeben schlappe: 50.000€
Glaub mir, meine 100€ sind extrem konservativ geschätzt.
und warum gehen sie bei den Summen nicht mehr gegen die Schwarzarbeit vor? Ist natürlich leichter und einfacher einen Frührentner zu belangen , der nicht diverse RAE neben sich hat
Berechtigte Frage. Habe ich auch keine Antwort.
Ist aber auch für diese Diskussion nebensächlich. Nur weil ein Mörder 10 Menschen umbringt, heißt das noch lange nicht, dass ein anderer der nur einen Menschen umbringt straffrei davon kommen sollte.
Betrug ist Betrug.
Und DU bist der gearschte.
Vielleicht behältst du das ja mal im Hinterkopf, wenn du das nächste mal lapidar dazu rätst die Gemeinschaft zu bestehlen.
Irgendwann kommt das durch einen automatisierten Datenabgleich raus, aber wenn du nicht mehr hast als du haben darfst würde da auch nichts passieren, solange da keine Einkommen eingehen oder auch Zinsen was dem Sozialamt nicht angegeben wurde, haben darfst du 5000 € im SGB - Xll Bezug.
Es war unser Haus, ich hatte einen Anteil von 25%, den ich geerbt habe wie mein Vater gestorben ist. Meine Mutter war damals schon Rentnerin und hat ein gute Rente. Sie ist aber mittlerweile dement und im Pflegeheim.