Bekommt Angezeigter Adresse des Anzeigestellers?

4 Antworten

Ja, der Angezeigte kann seinen Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen und dieser kann ihm die Adresse mitteilen.

Die Anzeige wurde von der StA fallen gelassen (ich denke Geringfügigkeit). Ist das da realistisch, dass diese Person einen Anwalt genommen hat?

@homeland123

Das hängt von der Person ab. Aber Du kannst doch auch einfach fragen was die Adresse ist, dann weißt Du es.

@homeland123
Ist das da realistisch, dass diese Person einen Anwalt genommen hat?

Ja, ist es. Ich zum Beispiel gebe mich mit zivilen Streitereien oder Verkehrssachen nicht ab. Dafür ist mir die Zeit zu schade. Das kostet mich zunächst einen Anruf bei unserem Familienanwalt. Der regelt das weitere Vorgehen.

Ja ist möglich. Auch ohne RA kann ein Beschuldigter Daten aus der Ermittlungsakte erfahren. Siehe dazu § 147 Abs. 4 StPO:

"Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden."

Nein, während der Ermittlungen kann nur ein Anwalt Akteneinsicht bekommen.

Das ist entweder passiert, oder die Sache ist so durchsichtig, daß der Angezeigte keine großen Schwierigkeiten hat, den Anzeigenden zu identifizieren. Wäre bei einer Prügelei z.B. der Fall.

Die Anzeige wurde von der StA fallen gelassen (ich denke Geringfügigkeit). Ist das da realistisch, dass diese Person einen Anwalt genommen hat? In einer durchsichtigen Sache, muss dem anderen da dann auch die volle Anschrift mitgeteilt werden?

Sofern es sich nicht um eine anonyme Anzeige handelt, kann man die Personalien des Anzeigers bei Akteneinsicht sehen.

Akteneinsicht: Durch den vertretenden Anwalt, oder man bekommt selbst Einsicht, wenn man sich nicht vertreten lässt.